Damit können Beschäftigte selbst entscheiden, welchen Tarifvertrag und die damit geregelten Vorteile sie wählen werden. Besonders wichtig ist uns, dass neben der modifizierten und qualitativ verbesserten Eingruppierung in der Funktionsgruppe 4 für unsere Kolleginnen und Kollegen zukünftig die Vorteile Beschäftigungssicherung, Langzeitkonto, ZUG-S und das zweite Wahlmodell bestehen bleiben oder wählbar werden.
Aus unserer Sicht stellt dies einen wichtigen Schritt dar, da damit tarifliche Lösungen ermöglicht werden, die den besonderen Anforderungen und Tätigkeiten des Lokfahrdienstes besser Rechnung tragen können. Die bisherigen Einschränkungen durch das Tarifeinheitsgesetz haben in der Praxis vielfach dazu geführt, dass bereits ausgearbeitete tarifliche Konzepte nicht umgesetzt werden konnten.
Für uns als Beschäftigte bedeutet das mehr tarifliche Transparenz und eine deutliche Aufwertung der Tätigkeit. Gleichzeitig eröffnet sich die Chance, bereits erarbeitete tarifpolitische Konzepte in weiten Teilen umzusetzen und damit die Attraktivität des Berufs nachhaltig zu stärken.
Die Zentrale Fachgruppe Lokfahrdienst sieht eine positive Entwicklung für die Mitglieder der EVG. Entscheidend wird nun sein, die neuen tariflichen Möglichkeiten konsequent zu nutzen und die begonnenen Verbesserungen gemeinsam weiterzuentwickeln. Unser Ziel bleibt es, einen modernen, zukunftsfähigen und leistungsorientierten Tarifvertrag zu gestalten, der den Anforderungen des Lokfahrdienstes gerecht wird und den Beschäftigten spürbare Verbesserungen bringt.
Dafür treten wir als Fachgruppe Lokfahrdienst ein!
Stellungnahme der Zentralen Fachgruppe Lokfahrdienst zur Abbedingung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG)
Die Zentrale Fachgruppe Lokfahrdienst begrüßt ausdrücklich, dass durch die tarifvertraglich vereinbarte Abbedingung des Tarifeinheitsgesetzes für den sogenannten Überschneidungsbereich neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden.
