Am Anfang stand nicht der Arbeitskampf, sondern die alltägliche Not. Die ersten Arbeiterorganisationen waren Unterstützungskassen, die bei Krankheit, Tod, Arbeitslosigkeit und auf der Wanderschaft einsprangen. Aus denselben gemeinsamen Beiträgen wurde später auch die Streikunterstützung gezahlt.
Linie 1: Die solidarische Kasse » 1848 gründen Buchdrucker und Zigarrenarbeiter die ersten überregionalen Verbände – von Anfang an beides zugleich: Selbsthilfeverband und Kampforganisation. » Aus den Beiträgen aller wird Unterstützung für die in Not Geratenen gezahlt: kein erkaufter Versicherungsanspruch, sondern kollektive Solidarleistung. Bis heute betont das Bundesarbeitsgericht, Mitglieder erhielten Streikunterstützung nicht als soziale Sonderzuwendung, sondern hätten sie mit einem Teil ihres Beitrags erworben – Nichtorganisierte erhalten nichts. » Das Sozialistengesetz (1878–1890) verbietet die Gewerkschaften und löst 23 Unterstützungskassen auf. Die Buchdrucker führen ihren Verband getarnt als Unterstützungsverein weiter und retten die Kasse in die Schweiz. Wie wertvoll der Fonds ist, zeigt gerade die Repression. » Der gefüllte Streikfonds wird zur materiellen Voraussetzung der Durchhaltefähigkeit. Verlorene Großstreiks leeren ihn: Der Buchdruckerstreik 1891/92 verschlingt 1,25 Mio. Mark, die Kassen sind leer; in Crimmitschau 1903/04 kämpfen rund 8.000 Textilarbeiterinnen 22 Wochen – ohne ausreichende Mittel endet der Kampf in der Niederlage. | Linie 2: Die Streikformen » Beispiel 35-Stunden-Streik 1984: 52 Tage Ausstand belasten die Streikkasse der IG Metall mit rund 320 Mio. DM bis an ihre Grenzen. Erst der gefüllte Fonds ermöglicht das Durchhalten gegen die Aussperrung der Arbeitgeber. » Der Warnstreik – die kurze, verhandlungsbegleitende Arbeitsniederlegung ohne Urabstimmung – wird erst in den 1960er Jahren üblich, zunächst oft als „wilder Streik“. » Erst das Bundesarbeitsgericht erklärt ihn am 17. Dezember 1976 für rechtmäßig: Zweck sei ein milder Druck, um festgefahrene Verhandlungen zu beleben. » In den 1980er Jahren wird daraus ein flächiges Kampfkonzept – die „neue Beweglichkeit“: Mit einem Minimum an Streikenden soll ein Maximum an Wirkung erreicht werden. Seit 1988 gelten für den Warnstreik dieselben rechtlichen Maßstäbe wie für den Erzwingungsstreik. |
Wo beide Linien sich treffen
Die solidarische Kasse ist Jahrzehnte älter als der Warnstreik: Die Unterstützungskassen entstehen ab den 1840er Jahren, der Warnstreik wird erst ab den 1960er Jahren zum Massenphänomen. Geschaffen wurde die Kasse für die echte Notlage des langen Erzwingungsstreiks, legitimiert durch eine Urabstimmung – dafür, dass Beschäftigte den anhaltenden Lohnausfall durchhalten und dem wirtschaftlich überlegenen Gegner nicht vorzeitig nachgeben müssen. Die Geschichte der Buchdrucker 1891/92 und der Crimmitschauer 1903/04 zeigt: Wo die Mittel fehlten, war der Streik verloren – die gefüllte Kasse ist die materielle Voraussetzung der Durchhaltefähigkeit einer Gewerkschaft.
Der Warnstreik – eine kurze, befristete, verhandlungsbegleitende Arbeitsniederlegung ohne Urabstimmung – erzeugt eine solche Notlage nicht.
Die Streikunterstützung war von ihrem Ursprung her solidarische Hilfe im langen Kampf, nicht versicherungsförmige Auszahlung ab der ersten Arbeitsniederlegung. Wie eine Gewerkschaft ihre Unterstützung heute im Einzelnen staffelt, regelt ihre jeweilige Richtlinie. Ihr historischer Kern aber bleibt derselbe: Solidarität in der Not.
Zum Weiterlesen
- Michael Kittner: Arbeitskampf. Geschichte, Recht, Gegenwart. C.H. Beck, München 2005.
- Jürgen Kocka: Lohnarbeit und Klassenbildung. Arbeiter und Arbeiterbewegung in Deutschland 1800–1875. Berlin/Bonn 1983.
- Helga Grebing: Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung. (Standardwerk, mehrere Auflagen.)
- Ulrich Borsdorf (Hrsg.): Geschichte der deutschen Gewerkschaften. Köln 1987.
- Willy Albrecht: Fachverein – Berufsgewerkschaft – Zentralverband. Organisationsprobleme der deutschen Gewerkschaften 1870–1890. Bonn 1982.
