SBV-Wahlen 2026: Starke Interessenvertretung für Teilhabe und Inklusion

Vom 19. bis 30. Oktober 2026 werden im Organisationsbereich der EVG die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) neu gewählt. Alle schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten sind aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit ein wichtiges Zeichen für Teilhabe, Chancengleichheit und Inklusion in der Arbeitswelt zu setzen.

Gerade in den Unternehmen der Eisenbahn- und Busbranche kommt den Schwerbehindertenvertretungen eine besondere Bedeutung zu. Die Anforderungen an die Beschäftigten sind hoch, Arbeitsplätze verändern sich stetig und gesundheitliche Beeinträchtigungen können jede und jeden im Laufe des Berufslebens treffen. Umso wichtiger ist eine starke Interessenvertretung, die Beschäftigte unterstützt, berät und ihre Rechte wirksam gegenüber dem Arbeitgeber vertritt.

Das Rückgrat für betroffene Beschäftigte

Die Schwerbehindertenvertretung ist weit mehr als eine gesetzlich vorgesehene Interessenvertretung. Sie ist häufig die erste Anlaufstelle für Kolleginnen und Kollegen, wenn gesundheitliche Einschränkungen Auswirkungen auf den Arbeitsplatz haben oder Fragen zu Unterstützungsleistungen, Nachteilsausgleichen oder einer beruflichen Perspektive entstehen.

Die SBV begleitet Betroffene bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber, unterstützt bei Anträgen und setzt sich für geeignete Arbeitsbedingungen ein. Sie hilft dabei, Lösungen zu finden, damit Beschäftigte ihre Erfahrungen, Fähigkeiten und Kompetenzen weiterhin erfolgreich in den Beruf einbringen können.

Dabei leistet die Schwerbehindertenvertretung auch einen wichtigen Beitrag gegen Vorurteile und stereotype Vorstellungen. Noch immer gibt es die falsche Annahme, Menschen mit Behinderung seien weniger leistungsfähig als andere Beschäftigte. Die Realität sieht anders aus: Menschen mit Behinderungen leisten täglich einen unverzichtbaren Beitrag in unseren Unternehmen. Die SBV trägt dazu bei, Barrieren abzubauen, Verständnis zu schaffen und eine Unternehmenskultur zu fördern, in der die Fähigkeiten der Menschen im Mittelpunkt stehen und nicht ihre Einschränkungen.

Teilhabe und Inklusion sind EVG-Anliegen

Für die EVG besitzen die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung eine besondere Bedeutung. Die Interessen von Menschen mit Behinderungen sind ein zentraler Bestandteil gewerkschaftlicher Arbeit. Gute Arbeitsbedingungen, gleiche Chancen, Respekt und gesellschaftliche Teilhabe dürfen nicht vom Gesundheitszustand eines Menschen abhängig sein.

Deshalb setzt sich die EVG für eine inklusive Arbeitswelt ein, in der niemand ausgegrenzt wird und alle Beschäftigten die Möglichkeit erhalten, aktiv am Berufsleben teilzuhaben. Die Schwerbehindertenvertretungen leisten dazu einen unverzichtbaren Beitrag und stärken die betriebliche Mitbestimmung dort, wo Unterstützung, Beratung und Engagement besonders gefragt sind.

Kandidieren heißt: Engagement zeigen

Für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung werden engagierte Kolleginnen und Kollegen benötigt. Dabei gilt ein wichtiger Grundsatz: Wer für das Amt der Vertrauensperson oder einer stellvertretenden Person kandidieren möchte, muss selbst nicht schwerbehindert sein.

Entscheidend sind vielmehr das Interesse daran, sich für andere Menschen einzusetzen, die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen und die Neugier, sich Wissen über die Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte anzueignen.

Wer gerne zuhört, Lösungen sucht, Kolleginnen und Kollegen unterstützt und sich für faire Arbeitsbedingungen starkmachen möchte, bringt bereits wichtige Voraussetzungen für dieses besondere Ehrenamt mit.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten eines Betriebes oder einer Dienststelle.

Eine Schwerbehindertenvertretung ist zu wählen, wenn in einem Betrieb oder einer Dienststelle dauerhaft mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte tätig sind. Gewählt werden eine Vertrauensperson sowie mindestens eine stellvertretende Person.

Ob gewählt wird, entscheiden die schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten selbst, nicht der Arbeitgeber. Niemand ist zur Wahl verpflichtet. Wollt ihr aber wählen, kann euch das niemand verwehren.

So wird gewählt

Die Wahl erfolgt unmittelbar und geheim. Grundlage sind die Regelungen des Sozialgesetzbuches IX sowie der Wahlordnung für Schwerbehindertenvertretungen.

Je nach Größe und Struktur des Betriebes beziehungsweise der Dienststelle kommen zwei unterschiedliche Wahlverfahren zur Anwendung:

Vereinfachtes Wahlverfahren

Das vereinfachte Wahlverfahren wird in der Regel in Betrieben und Dienststellen mit weniger als 100 wahlberechtigten schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten durchgeführt. Es zeichnet sich durch kürzere Fristen und einen geringeren organisatorischen Aufwand aus. Die Wahl findet dabei im Rahmen einer Wahlversammlung statt.

Wichtig: Das vereinfachte Wahlverfahren ist in der Regel nur dann geeignet, wenn die Wahlberechtigten ohne größeren Aufwand in einer Wahlversammlung zusammenkommen können. Liegen die Betriebsteile oder Dienststellen räumlich weit auseinander, wird häufig das förmliche Wahlverfahren gewählt.

Förmliches Wahlverfahren

Das förmliche Wahlverfahren ist grundsätzlich in Betrieben und Dienststellen mit mindestens 100 Wahlberechtigten vorgeschrieben. Darüber hinaus findet es auch Anwendung, wenn aufgrund großer räumlicher Entfernungen der Betriebsteile die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren nicht vorliegen. Das Verfahren ist umfangreicher und sieht längere Fristen für Wahlvorschläge und die Durchführung der Wahl vor.

Jetzt mitmachen und Verantwortung übernehmen

Die Schwerbehindertenvertretung ist eine unverzichtbare Stimme für Beschäftigte mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen. Sie steht für Unterstützung, Teilhabe, Chancengleichheit und Respekt im Arbeitsleben.

Die EVG ruft deshalb alle Wahlberechtigten auf, sich an den SBV-Wahlen 2026 zu beteiligen und ermutigt interessierte Kolleginnen und Kollegen, selbst für das Amt zu kandidieren. Denn starke Schwerbehindertenvertretungen bedeuten starke Unterstützung für die Beschäftigten und sind ein wichtiger Baustein für eine inklusive und solidarische Arbeitswelt.

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