Die Diskussion um die sogenannte „Rente mit 63“ ist zurück. Dabei wird häufig ein Begriff verwendet, der längst nicht mehr zutrifft: Wer heute die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen möchte, muss mindestens 45 Beitragsjahre haben. Für die jüngeren Jahrgänge liegt das Zugangsalter inzwischen deutlich über 63 Jahren. Für den Jahrgang 1964 und jünger liegt es bei 65 Jahren.
Trotzdem wird diese abschlagsfreie Rente politisch erneut infrage gestellt. Die Abschaffung ist Teil der aktuellen Diskussion über die Zukunft der Alterssicherung. Für die EVG ist klar: Wer 45 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, muss die Möglichkeit behalten, ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen.
45 Jahre Arbeit sind eine Lebensleistung
Gerade für viele unserer Kolleg:innen im Eisenbahn- und Verkehrsbereich ist die Rente nach 45 Jahren von großer Bedeutung. Viele Kolleg:innen beginnen früh mit ihrem Berufsleben und arbeiten über Jahrzehnte unter besonderen Belastungen: Schicht- und Wechseldienst, Nachtarbeit, Arbeit an Wochenenden und Feiertagen sowie körperlich und psychisch anspruchsvolle Tätigkeiten gehören für viele zum Berufsalltag.
Wer unter diesen Bedingungen 45 Jahre Beiträge geleistet hat, hat eine enorme Lebensleistung erbracht. Deshalb darf die Antwort auf die demografischen Herausforderungen nicht darin bestehen, den Kolleg:innen immer längere Arbeitszeiten aufzuerlegen.
Mythos „alte weiße Männer“
Ein häufig wiederholter Mythos lautet, von der Rente nach 45 Jahren würden vor allem Männer mit hohen Einkommen profitieren. Die Zahlen sprechen dagegen. Nach den vorliegenden Daten lag die durchschnittliche Rente derjenigen, die 2024 über diese Regelung in Rente gingen, bei 1.647 Euro und damit sogar rund 120 Euro unter der Standardrente. Entscheidend ist nicht die Höhe des Einkommens, sondern die lange Versicherungszeit.
Auch Frauen profitieren in erheblichem Umfang. Im Jahr 2024 gingen rund 120.000 Frauen und 149.000 Männer über diese Altersrente in den Ruhestand. Der Frauenanteil lag damit bei 44,5 Prozent. Besonders verbreitet ist die Rente in Ostdeutschland: Dort entfällt fast jede dritte Altersrente auf die Rente für besonders langjährig Versicherte.
Das zeigt: Die Rente nach 45 Jahren ist kein Sondermodell für eine kleine Gruppe. Sie ist für viele Kolleg:innen ein wichtiger Bestandteil einer verlässlichen Alterssicherung.
Abschaffung wäre falsches Signal
In der politischen Diskussion werden unterschiedliche Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen genannt. Eine DIW-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass durch eine Abschaffung Einsparungen von rund 9,5 Milliarden Euro pro Rentnerjahrgang möglich wären und gleichzeitig rund 125.000 zusätzliche Vollzeitkräfte zur Verfügung stehen könnten. Die Deutsche Rentenversicherung beziffert dagegen die zusätzlichen jährlichen Kosten der Regelung auf rund 3,5 Milliarden Euro.
Für die EVG darf die Diskussion jedoch nicht auf eine reine Kostenrechnung reduziert werden. Es geht um die Frage, wie wir mit Menschen umgehen, die über Jahrzehnte gearbeitet und Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben.
Wer lange arbeitet, muss auch früher ohne Abschläge gehen können
Die EVG lehnt deshalb eine Abschaffung der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab.
Gerade Kolleg:innen mit belastenden Arbeitsbedingungen brauchen verlässliche Perspektiven für den Übergang in die Rente. Eine weitere Verschiebung des Renteneintritts trifft diejenigen besonders hart, die körperlich und/oder psychisch belastende Arbeit leisten.
Die gesetzliche Rentenversicherung muss deshalb weiterhin anerkennen, dass 45 Jahre Arbeit eine besondere Lebensleistung sind.
Übergangsregelungen reichen nicht aus
In der aktuellen politischen Debatte wird inzwischen auch über Übergangsfristen und Vertrauensschutz gesprochen. Genannt werden unter anderem längere Übergangszeiten oder Ausnahmen für Kolleg:innen mit körperlich besonders belastenden Tätigkeiten.
Solche Übergangsregelungen können einzelne Härten abfedern. Sie lösen aber nicht das grundsätzliche Problem: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren muss dauerhaft erhalten bleiben. Die EVG wird deshalb darauf achten, dass die Interessen der Kolleg:innen nicht hinter finanzpolitischen Zielsetzungen zurückstehen.
Unser Standpunkt ist klar: 45 Jahre Arbeit sind genug.
Die Rente nach 45 Jahren ist keine Luxusleistung und kein Privileg. Sie ist eine Anerkennung für ein langes Arbeitsleben.
Für die EVG gilt deshalb:
- Keine Abschaffung der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Jahren
- Keine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters durch die Hintertür
- Besondere Belastungen durch Schicht- und Wechseldienst müssen rentenrechtlich berücksichtigt werden
- Die Lebensleistung der Kolleg:innen muss in der Rentenpolitik anerkannt werden
Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, soll selbstbestimmt und ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit zwischen den Generationen – und eine Frage des Respekts vor der Lebensleistung der Kolleg:innen.
