Die EVG unterstützt diese Überlegungen. Das BEV soll seiner Verantwortung und Fürsorgepflicht gegenüber den Beamt:innen sowie den Versorgungsempfänger:innen nachkommen. Wir stellen dazu aber klare Bedingungen:
eine spürbare und nachhaltige Verbesserung bei den Pflegeerstattungen;
wenn möglich: Rückkehr zur durchgängigen Antragsbearbeitung – Pflegeversicherung und -beihilfe aus einer Hand;
frühzeitige und gut kommunizierte Organisation des Übergangs im Falle einer möglichen Kooperation;
kein Personalabbau beim BEV (KVB) als Folge des Wechsels;
ausdrücklicher Fokus auf das Thema Pflege, keine Einschränkungen bei der Krankenversorgung.
Die EVG vertritt die Interessen ihrer Mitglieder und bleibt hierzu in engem Kontakt mit dem KVB-Vorstand.
