Pflegeleistungen bei der KVB: Das BEV muss handeln!

Die Probleme mit dem Dienstleister HMM bei der Beamt:innen-Pflegeversicherung reißen nicht ab. Nun wird beim Bundeseisenbahnvermögen (BEV) über eine mögliche Kooperation mit der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) nachgedacht.

Die EVG unterstützt diese Überlegungen. Das BEV soll seiner Verantwortung und Fürsorgepflicht gegenüber den Beamt:innen sowie den Versorgungsempfänger:innen nachkommen. Wir stellen dazu aber klare Bedingungen:

  • eine spürbare und nachhaltige Verbesserung bei den Pflegeerstattungen;

  • wenn möglich: Rückkehr zur durchgängigen Antragsbearbeitung – Pflegeversicherung und -beihilfe aus einer Hand;

  • frühzeitige und gut kommunizierte Organisation des Übergangs im Falle einer möglichen Kooperation;

  • kein Personalabbau beim BEV (KVB) als Folge des Wechsels;

  • ausdrücklicher Fokus auf das Thema Pflege, keine Einschränkungen bei der Krankenversorgung.

Die EVG vertritt die Interessen ihrer Mitglieder und bleibt hierzu in engem Kontakt mit dem KVB-Vorstand.

zurück