Auf der Tagesordnung standen die geplanten Reformen bei Rente, Krankenversicherung und Pflege, das Programm „Digitaler Alltag“ für das kommende Halbjahr sowie steuerliche Verbesserungen bei den Fahrvergünstigungen. Einen weiteren Schwerpunkt bildete das DGB-Konzept für ein sächsisches Seniorenmitwirkungsgesetz.
Zum aktuellen Stand der sozialpolitischen Verhandlungen informierte der Geschäftsführer der DGB-Region Dresden-Oberes Elbtal, André Schnabel. Seine Einschätzung fiel deutlich aus: Was derzeit auf dem Tisch liege, könne noch nicht als Reform bezeichnet werden. Bislang werde lediglich versucht, Einnahmen und Ausgaben ins Verhältnis zu setzen. Die Kuh sei deshalb noch lange nicht vom Eis.
Sachsen braucht endlich ein Seniorenmitwirkungsgesetz
Fünf Bundesländer verfügen bereits über ein Seniorenmitwirkungsgesetz. In Sachsen wird dagegen seit 2005 darüber gesprochen – ohne greifbares Ergebnis. Joachim Bonitz und Werner Schuh, beide Mitglieder im DGB-Arbeitskreis Senioren, stellten den vom DGB Sachsen erarbeiteten Gesetzentwurf vor.
Nun ist die Politik gefordert, diesen Entwurf in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Denn nur der Sächsische Landtag kann ein solches Gesetz beschließen. Bislang beschäftigt sich jedoch kaum eine Landtagsfraktion ernsthaft mit dem Thema.
Wie notwendig eine verbindliche Regelung ist, zeigt die aktuelle Situation: Von den 418 Gemeinden und drei kreisfreien Städten in Sachsen verfügt mehr als die Hälfte über keine Seniorenvertretung. Einheitliche Regelungen zu deren Rechten, zur Beteiligung durch Verwaltung und Politik, zum Wahlverfahren oder zur Finanzierung ihrer Arbeit fehlen.
Rund 1,4 Millionen Wahlberechtigte in Sachsen sind älter als 60 Jahre. Sie brauchen verlässliche Mitwirkungsrechte, damit ihre Interessen berücksichtigt und ihre aktive Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gesichert werden.
Fehlende Beteiligung zeigt sich auch im Bahnverkehr
Zwei aktuelle Beispiele aus dem Eisenbahnbereich machen deutlich, welche Folgen die fehlende Einbeziehung älterer Menschen haben kann.
Zum Fahrplanwechsel 2026/2027 soll der Halt des RE 50 in Radebeul entfallen. Reisende müssen dann zunächst mit der S-Bahn nach Coswig fahren und dort in den RE 50 umsteigen. Dafür ist ein Übergang von zwölf Minuten vorgesehen. Die S-Bahn fährt im Halbstundentakt, ist jedoch häufig von Verspätungen und Zugausfällen betroffen. Wird der Anschluss verpasst, verlängert sich die Fahrt von Radebeul nach Leipzig um bis zu 45 Minuten.
Ein weiteres Beispiel ist Riesa: Der Verkehrsverbund Oberelbe plant, das Reisezentrum im Bahnhof zum Jahresende 2027 ersatzlos zu schließen. Lediglich zwei Fahrkartenautomaten der neuesten Generation sollen erhalten bleiben. Persönlicher Fahrkartenverkauf und Beratung vor Ort wären damit Geschichte.
Von diesen Veränderungen erfahren ältere Menschen häufig erst aus der Zeitung oder dem Amtsblatt. Weder Radebeul noch Coswig verfügen über eine Seniorenvertretung. Die Betroffenen werden vor vollendete Tatsachen gestellt.
Der vom DGB Sachsen vorgelegte Gesetzentwurf sieht deshalb vor, Seniorenvertretungen auf kommunaler Ebene und in den Landkreisen einzubeziehen, sobald Belange älterer Menschen oder das Zusammenleben der Generationen berührt werden. Dazu zählen ausdrücklich die Bereiche Soziales, Gesundheit, Familie, Kultur, Wohnen und öffentlicher Personennahverkehr.
Für die EVG-Seniorengruppe Ostsachsen steht fest: Ein sächsisches Seniorenmitwirkungsgesetz ist längst überfällig. Ältere Menschen dürfen nicht erst informiert werden, wenn Entscheidungen bereits getroffen sind. Sie müssen rechtzeitig beteiligt und ihre Erfahrungen und Interessen ernst genommen werden.
