NE-Bahnen: Der Juni ist Wahlmonat

Ob EVG-Wahlmodell, EVG-ZUG oder Wochenarbeitszeit – mit uns hast du die Wahl. Und genau diese Wahl kannst du noch bis zum 30. Juni für das nächste Jahr treffen.

Der 30. Juni 2026 ist für viele deiner Wahlmöglichkeiten ein wichtiger Tag. Bis dahin kannst du deine Entscheidung für 2027 noch anpassen.

Wochenarbeitszeit, EVG-Wahlmodell oder einen Teil des EVG-ZUGes in Freizeit tauschen: Für alle diese Themen ist der 30. Juni der Stichtag. Wenn dein Arbeitgeber bereits abgefragt hat – alles gut. Wenn nicht, solltest du dich pro-aktiv beim Arbeitgeber melden und deinen Wunsch schriftlich mitteilen. Denn es ist DEIN Geld und DEINE Zeit – DU entscheidest. Mit deinen EVG-Tarifverträgen.

Die spezifischen Regelungen für deinen Betrieb findest du am Ende dieses Beitrages im jeweiligen Aushang.

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