Der 30. Juni 2026 ist für viele deiner Wahlmöglichkeiten ein wichtiger Tag. Bis dahin kannst du deine Entscheidung für 2027 noch anpassen.
Wochenarbeitszeit, EVG-Wahlmodell oder einen Teil des EVG-ZUGes in Freizeit tauschen: Für alle diese Themen ist der 30. Juni der Stichtag. Wenn dein Arbeitgeber bereits abgefragt hat – alles gut. Wenn nicht, solltest du dich pro-aktiv beim Arbeitgeber melden und deinen Wunsch schriftlich mitteilen. Denn es ist DEIN Geld und DEINE Zeit – DU entscheidest. Mit deinen EVG-Tarifverträgen.
Die spezifischen Regelungen für deinen Betrieb findest du am Ende dieses Beitrages im jeweiligen Aushang.
