Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen bei Wohnen, Arbeit und Freizeit und ermöglicht ein selbstständiges Leben. Viele Betroffene sind auf diese Leistungen angewiesen. Hintergrund der Petition sind Empfehlungen, die auf „zeitnahe Kostensenkungen“ abzielen. Diskutiert werden Leistungsabbau, höhere Eigenanteile und eine Verlagerung in die Pflegeversicherung mit niedrigeren Standards.
Teilhabe und Inklusion sind grundlegende Rechte. Sie sind Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und für Chancengleichheit – auch im Arbeitsleben. Für viele EVG Kolleg:innen ist das keine abstrakte Debatte: Sie sind direkt oder indirekt betroffen. Ein Abbau der Leistungen hätte spürbare Folgen im Alltag und im Betrieb.
„Teilhabe ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und faire Arbeitsbedingungen. Als Gewerkschafter:innen stehen wir an der Seite derjenigen, die auf Unterstützung angewiesen sind – nicht an der Seite von Kürzungsplänen.“ Uwe Lindholz, Sprecher des behindertenpolitischen Ausschusses
Sozialstaat stärken statt kürzen
Die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX ist ein zentraler Bestandteil eines funktionierenden Sozialstaats. Der Ausgabenanstieg ist vor allem auf steigende Fallzahlen sowie Lohn- und Preisentwicklungen zurückzuführen. Kürzungen würden die strukturellen Probleme nicht lösen, sondern vor allem die Betroffenen treffen.
Erschwerte Teilhabe wirkt sich auch auf Betriebe aus – etwa durch höhere Belastungen, fehlende Unterstützung und zunehmende Unsicherheit für Beschäftigte. Gute Arbeitsbedingungen und soziale Sicherheit gehören zusammen.
„Wer bei der Eingliederungshilfe kürzt, spart nicht – er verschiebt die Kosten auf Beschäftigte und Betroffene. Gute Arbeit braucht Teilhabe. Deshalb: Petition unterschreiben.“ Cosima Ingenschay, stellvertretende Vorsitzende der EVG
Keine Rückschritte bei der Inklusion
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden wichtige Fortschritte erreicht. Diese dürfen nicht zurückgenommen werden. Auch die UN Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland zur Stärkung von Inklusion und gleichberechtigter Teilhabe.
Jetzt aktiv werden – auch als EVG Kolleg:in
Die EVG ruft zur Unterstützung der Petition auf: Teilhabe ist ein Menschenrecht – und nicht verhandelbar.
Jetzt Petition unterschreiben: www.teilhabeistmenschenrecht.de
