EVG kritisiert EU-Pläne für Bahnfahrkartenverkauf und multimodales Buchen

Die EU-Kommission will den grenzüberschreitenden Bahnfahrkartenkauf und das Buchen verschiedener Verkehrsmittel in Europa einfacher machen. Wir begrüßen dieses Ziel, sehen bei den vorliegenden Vorschlägen aber noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Modernes Bürogebäude mit geschwungener Glasfassade. An der Front hängt ein großer blauer Banner mit gelben Sternen im Kreis und den Texten „#TeamJunckerEU“, „Europese Commissie“, „Commission européenne“ und „European Commission“. Darüber ist ein runder Gebäudeteil mit Glas- und Metallelementen zu sehen, im Hintergrund ein heller Himmel mit Wolken.

Der Fokus der Kommission allein auf den Bahnfahrkartenverkauf greift zu kurz. Für die leistungsfähige Schienenanbindung der europäischen Regionen sind eine gut ausgebaute und zuverlässige Schieneninfrastruktur sowie eine grenzüberschreitende Planung von Eisenbahninfrastrukturen und -investitionen unerlässlich. 

In unseren Stellungnahmen zu den beiden Verordnungsvorschlägen fordern wir vor allem eine bessere Zusammenarbeit der europäischen Bahn- und Verkehrsunternehmen. Kritisch sehen wir, wenn Vertrieb und Kundendaten zunehmend bei externen Plattformanbietern liegen. Damit könnten neue Haftungsfragen entstehen und zusätzlicher bürokratischer Aufwand auf Verkehrsunternehmen sowie zusätzliche Belastung für Beschäftigte im Kundenservice zukommen. Auch für die Fahrgäste darf ein neues Buchungssystem nicht zu Nachteilen führen.

Für die EVG ist deshalb klar: Beide Vorschläge müssen grundlegend überarbeitet werden. Digitalisierung kann den öffentlichen Verkehr stärken. Sie darf aber nicht dazu führen, dass persönliche Beratung und ein barrierefreier Zugang auf der Strecke bleiben. Auch die Verantwortung der Verkehrsunternehmen für Vertrieb und Kundenservice muss erhalten bleiben. Dazu gehört für uns ebenso, gute und tarifgebundene Arbeitsplätze zu sichern. Digitalisierung des Verkehrs darf nicht auf dem Rücken des Personals ausgetragen werden. 

Die Stellungnahmen können unten heruntergelden werden

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