EVG-Chef Burkert zur Gerichtsentscheidung gegen Bundesnetzagentur: „Setzen, sechs!“

„Setzen, sechs!“ So kommentiert der EVG-Vorsitzende Martin Burkert die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln.

„Setzen, sechs! Das Gericht hat die Bundesnetzagentur klar in die Schranken verwiesen. Und das vollkommen zurecht. Die Bundesnetzagentur hat im Sommer eine Entscheidung getroffen, die den meisten Bahnkunden in Deutschland nicht mehr Wettbewerb gebracht, sondern sie vom Fernverkehr ausgeschlossen hätte. Das es dazu jetzt nicht kommen wird, ist gut.

Dass es dazu erst ein Gericht brauchte und die Bundesregierung nicht im Vorfeld in der Lage war, ihre eigene Behörde zu steuern, wirft Fragen auf. Die Deutsche Bahn muss sich dem Wettbewerb stellen, aber nur ein fairer Wettbewerb kann ein Gewinn für die Bahnkunden sein.“

Hintergrund: 
Mit Eilbeschluss hat die für die Eisenbahnregulierung zuständige 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln entschieden, dass die Verpflichtung der DB InfraGO AG durch die Bundesnetzagentur zur Aufnahme einer Wettbewerberklausel in ihre Nutzungsbedingungen rechtswidrig ist.

Das Vorhaben der Bundesnetzagentur durch Sonderregelungen Italo beim Markteintritt zu begünstigen, ist damit vorerst vom Tisch. Das ist eine gute Nachricht für die Bahnkunden und natürlich für die Beschäftigten.

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