Empfehlungen der Rentenkommission: EVG sieht Licht und Schatten

Die EVG bewertet den Bericht der Rentenkommission kritisch. Zwar enthalte er einige Vorschläge, die zu mehr Gerechtigkeit in der Alterssicherung beitragen könnten. Insgesamt falle die Bewertung jedoch „ernüchternd aus“, erklärte die stellvertretende EVG-Vorsitzende Cosima Ingenschay.

Positiv sei, dass künftig mehr Menschen verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Dazu zählen unter anderem bestimmte Selbstständige, Abgeordnete, Vorstände von Aktiengesellschaften sowie Minijobber:innen. „Das ist gerechter und stärkt die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rente“, so Ingenschay.

Kritisch sieht die EVG dagegen Vorschläge, die zulasten langjährig Beschäftigter gehen würden. So solle es künftig nicht mehr möglich sein, nach 45 Arbeitsjahren vorzeitig abschlagsfrei in Rente zu gehen. „Es ist nicht akzeptabel, dass ein Eisenbahner, der 45 Jahre unter oft schwierigen Bedingungen dafür gesorgt hat, den Betrieb am Laufen zu halten, künftig nicht mehr vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen kann“, erklärte Ingenschay. Dies widerspreche dem Anspruch auf Anerkennung lebenslanger Leistung.

Aus Sicht der EVG enthält der Bericht insgesamt 33 Vorschläge mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Beschäftigten. Besonders wichtig sei, dass künftig erkrankte Bahner:innen früher in Rente gehen können, wenn sie jahrzehntelang hart gearbeitet haben und ihren Beruf im Alter nicht mehr ausüben können.

Positiv bewertet die EVG zudem die geplante Abschaffung von Minijobs in ihrer bisherigen Form. Künftig sollen Minijobber:innen verpflichtend Rentenbeiträge zahlen. „Dies ist eine gute Nachricht“, so Ingenschay.

Deutliche Kritik übt die EVG an Überlegungen, das Renteneintrittsalter künftig stärker an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Dadurch drohe langfristig eine „Rente mit 70“. „Ungerecht ist, dass unsere Kinder künftig immer später in Rente gehen können.“

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