Klarheit zum Tarifeinheitsgesetz: Betriebsfrieden hat Priorität

In den vergangenen Wochen gab es vielfältige Spekulationen zur zukünftigen Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG). Diese Unsicherheit hat in einigen Betrieben zu spürbarer Unruhe geführt. Daher hat die EVG den Arbeitgeber aufgefordert, eine eindeutige Position zu beziehen. Diese liegt nun vor.

Der Arbeitgeber stellt klar:

„Die Umsetzung der mit der GDL gefundenen Kompromisse zur Handhabung von Tarifkollisionen und des Tarifeinheitsgesetzes bedarf einer entsprechenden Vereinbarung mit der EVG.“ Auch sogenannte schuldrechtliche Vereinbarungen schließt der Arbeitgeber aus.

Die Spekulationen haben nun ein Ende. Es bleibt dabei: Ohne die EVG wird es keine Änderungen am TEG geben.

Nachdem die Unsicherheiten jetzt endgültig und unmissverständlich ausgeräumt sind, werden wir mit dem Arbeitgeber konstruktive Verhandlungen aufnehmen. Diese werden wir ohne Zeitdruck führen. Für uns hat jetzt der Erhalt des Betriebsfriedens oberste Bedeutung. Als Gewerkschaft aller Eisenbahner:innen setzen wir auf Zusammenhalt und verlässliche Lösungen. Wir sind daher offen für Gespräche mit der GDL, um – trotz bestehender Unterschiede – gemeinsame Interessen auszuloten.

Bei allen Gesprächen und Verhandlungen gilt weiterhin unsere klare Leitlinie: Die EVG wird keiner Regelung zustimmen, die für die Mitglieder der EVG nachteilig ist.

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