Ausbildungsumlage: wichtiger und richtiger Schritt!

Die Ausbildungsumlage kommt. CDU und SPD haben sich auf ein entsprechendes Gesetz verständigt. Es gilt ab 2027 und wird seine Wirkung ein Jahr später entfalten.

Zwei Personen stehen in einer industriellen Produktionshalle nebeneinander. Eine Person trägt dunkle Arbeitskleidung und eine Mütze und hält ein Notizpapier in den Händen. Die andere Person trägt ein schwarzes Shirt und einen orangefarbenen Schutzhelm und zeigt mit einer Hand auf ein metallisches Bauteil im Vordergrund. Im Vordergrund liegen mehrere parallel angeordnete, glänzende Metallrohre. Im Hintergrund sind Maschinen, Regale und weitere industrielle Ausstattung zu sehen.

© Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben

Die Regelungen betreffen nur Unternehmen, die mehr als zehn Mitarbeitende haben. Das trifft in der Hauptstadt auf etwa rund 25 Prozent der Betriebe zu. Unternehmen, deren Ausbildungsquote über dem Bundesdurchschnitt von 4,6 Prozent liegt, müssen die Abgabe nicht zahlen.

Berlin ist aktuell weiter Schlusslicht bei der betrieblichen Ausbildung. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Zahl von 2.000 zusätzlichen Ausbildungsverträgen werde voraussichtlich nicht erreicht. Zusammen mit der Wirtschaft und den DGB-Gewerkschaften, wurden seit 2023 im "Bündnis für Ausbildung" Maßnahmen für eine attraktivere Ausbildung in Berlin aufgestellt, vorne voran auch immer unsere EVG Jugend Berlin.

Die EVG Berlin und DGB Berlin-Brandenburg begrüßen das Gesetz. „Es geht um die Zukunft der jungen Menschen, aber auch um die Zukunft der Unternehmen“, sagt Berlins EVG-Chef, Michael Bartl. Er verwies darauf, dass nur jeder zehnte Betrieb in Berlin ausbildet.

Wir als EVG setzen uns jedes Jahr dafür ein, dass mehr als 5.200 Nachwuchskräfte ausgebildet werden und das zu einer tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütung sowie unter einer starken Interessenvertretung. Gut ausgebildete Nachwuchskräfte werden jedoch nach ihrer Ausbildung häufig von Unternehmen abgeworben, die selbst nicht ausbilden und keinen Tarifvertrag haben. Das ist unsolidarisch und untergräbt die Tarifbindung.

Es sei sinnvoll, dass der nun vorgesehene Ausbildungskostenausgleich in Höhe der tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütung erfolge, dass die vollen Ausbildungskosten im 1. Ausbildungsjahr (2. Jahr = 50 % und 3. Jahr 25 %) gefördert und dass Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Ausbildung gefördert würden, betonte Bartl. Tarifliche Umlagesysteme würden nicht angetastet. „Die Tarifautonomie bleibe ein zentraler Stellhebel“, so Bartl.

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