Änderungen am TEG? Nur gerecht, sonst gar nicht!

Der Arbeitgeber DB AG hat mit der GDL eine teilweise eine Abbedingung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) vereinbart. Danach sollen GDL-Tarifleistungen auch in Betrieben des Überschneidungsbereichs (d. h. DB Fernverkehr, DB Regio, DB Cargo) gelten, in denen die EVG die Mehrheitsgewerkschaft ist.

Fakt ist: Diese Vereinbarung entfaltet ohne die EVG keinerlei Wirkung. Das ist auch dem Arbeitgeber bewusst. Deshalb hat er die EVG zu Gesprächen aufgefordert. Jetzt kommt es mal wieder auf die EVG an, um den Betriebsfrieden herzustellen. 

Deswegen sind wir zu Gesprächen bereit, aber für uns ist klar: Verbesserungen dürfen nicht nur für einige wenige kommen, sondern für alle betreffenden Beschäftigtengruppen. Eine Vereinbarung wird es mit der EVG nur geben, wenn die Voraussetzungen klar erfüllt sind: Wir erwarten möglichst gleiche Bedingungen im Tarifsystem. Konkret bedeutet das in den Funktionsgruppen:

  • Vergleichbares Entgelt
  • Vergleichbare Zulagen

Für EVG-Mitglieder in den GDL-Mehrheitsbetrieben fordern wir u. a. die Einführung des EVG-Zusatzgeldes bereits ab Januar.

Alles andere würde den Zusammenhalt in der Eisenbahnerfamilie gefährden. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die aktuelle Situation, denn über lange Zeit hat er Unklarheiten in den Betrieben zugelassen. Dadurch konnte die GDL mit Leistungen werben, die es nicht gibt, mit faktisch „ungedeckten Schecks“.

Beides ist unredlich und hat zu Verunsicherung in den Belegschaften geführt. Die EVG wird keine Spaltung unter den Kolleginnen und Kollegen mittragen. Unser Anspruch: Wir leben Gemeinschaft. Jetzt gilt es, den Betriebsfrieden wiederherzustellen.

Eine Abbedingung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) wird es mit der EVG nur zu fairen und vergleichbaren Voraussetzungen geben. 

Oder es wird keine Abbedingung des Tarifeinheitsgesetzes geben.

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