Was soll gefordert werden?
Anregungen, welche Forderungen in einer Tarifrunde gestellt werden sollen, gibt es viele. Meist sind es betriebliche „Ungerechtigkeiten“, die EVG-Mitglieder beseitigt wissen wollen. Als zu niedrig empfundene Zulagen, eine „falsche“ Eingruppierung angesichts einer Tätigkeit, die gewisse Qualifikationen erfordert, oder andere individuelle „Ärgernisse“ sollten in der nächsten Tarifrunde endlich einmal angegangen werden – so der verständliche Wunsch von Betroffenen.
Als durchsetzungsstarke Gewerkschaft vertreten wir die berechtigten Interessen aller unserer Mitglieder – und doch müssen bei Tarifverhandlungen Schwerpunkte gesetzt werden. Die möglichen 180.000 Einzelinteressen der Tarifkräfte bei der DB AG sowie die 40.000 Einzelinteressen der Beschäftigten bei den NE-Bahnen müssen – um nur zwei Beispiele zu nennen – priorisiert werden. Das ist Aufgabe der jeweils zuständigen Tarifkommission.
Mitmachgewerkschaft
Da die EVG großen Wert darauflegt, die Interessen ihrer Mitglieder bei der Forderungsfindung möglichst weitgehend zu berücksichtigen, erfolgt eine enge Einbindung. Eine wichtige Rolle kommt dabei der Betriebsgruppe zu, die das Ohr ganz nah an der Basis hat.
In jeder Betriebsgruppe (BG) sollte es einen tarifpolitischen Ansprechpartner (TPA) bzw. tarifpolitische Ansprechpartnerin geben. Der oder die schlägt vor, wer Mitglied der Tarifkommission werden soll. Gibt es keinen TPA, kommt diese Aufgabe dem BG-Vorsitzenden bzw. der BG-Vorsitzenden zu. In einigen Betriebsgruppen werden die TK-Mitglieder gewählt; dies ist aber nicht unbedingt erforderlich.
Wie viele Mitglieder eine TK haben soll, legt der Tarifausschuss (TA) durch Beschluss fest. Der Tarifausschuss ist ein wichtiges Gremium in der Tarifarbeit der EVG. Er muss unter anderem prüfen, ob die Forderungen und Tarifabschlüsse den tarifpolitischen Grundsätzen der EVG entsprechen. Nur dann erfolgt Zustimmung.
Die Tarifkommissionen
In der Regel sind drei EVG-Mitglieder in einer Tarifkommission vertreten. Laut Richtlinie sollen dies der oder die Vorsitzende des Betriebsrats (sofern Mitglied der EVG), eine Nachwuchskraft sein; zudem soll der Frauenanteil der Mitgliedschaft in der TK abgebildet werden. Finden sich für einzelne Mandate keine Interessenten, bleiben diese unbesetzt.
Alle Mandate (mit Ausnahme des BR-Vorsitzes) haben persönliche Stellvertreter. Das schafft die Möglichkeit, in der TK verschiedene Berufsbilder und Regionen abzubilden. So vielfältig wie die EVG ist, sollen auch die Tarifkommissionen sein.
In Tarifkommissionen, die größere Unternehmensbereiche oder große Teile unseres Organisationsgebiets abbilden (wie beispielsweise die DB AG), können mehr als 3 TK-Mitglieder entsendet werden. Um handlungsfähig zu bleiben, müssen sich mehrere tarifpolitische Ansprechpartner aber auf einen gemeinsamen Kandidaten einigen. Für die Unternehmens-Tarifkommissionen im Bereich der DB AG, in der Mandate nach EVG-Region besetzt werden können, gilt beispielsweise, dass sich alle tarifpolitischen Ansprechpartner der jeweiligen Region auf ein TK-Mitglied plus Stellvertretung einigen müssen.
Engagierte Mitglieder, die nicht Mitglied einer Tarifkommission sind, können sich über ihre jeweilige EVG-Betriebsgruppe gleichwohl in die Tarifpolitik einbringen, da die BG eng mit der TK vernetzt ist. Für konstruktive Vorschläge ist in der EVG immer Platz.
Forderungen und Mitgliederbefragungen
Die Forderungen zur Tarifrunde werden von den Tarifkommissionen der jeweiligen Unternehmen beschlossen. Diesen spannenden Prozess gestalten wir offen und für unsere Mitglieder nachvollziehbar. Die TK-Mitglieder sind unser Bindeglied in den Betrieb. Sie kennen Eure Forderungen, wissen, welche Veränderungen Ihr im beruflichen Alltag erwartet und wo die Unternehmensleitung Schwierigkeiten macht. In der TK schlägt das Herz unserer betrieblichen Tarifarbeit.
In den vergangenen Jahren sind wir dazu übergegangen, gemeinsame Forderungen für die Branche zu beschließen. So können wir dafür sorgen, dass auch in Unternehmen, die nicht so durchsetzungsstark sind, Kolleginnen und Kollegen von den tarifpolitischen Erfolgen der EVG profitieren – indem wir solidarisch zusammenstehen. So setzen wir Standards, die für alle Eisenbahnerinnen und Eisenbahner gelten. Das EVG-Wahlmodell und das EVG-Zusatzgeld sind zwei prominente Beispiele.
Mit Mitgliederbefragungen oder „Blitz-Aktionen“ in den Betrieben ermöglichen wir möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen, deutlich zu machen, welche Schwerpunkte sie setzen würden, sodass es dafür eine breite Basis gibt.
Kernforderungen und weitere ...
Neben solchen „Kernforderungen“ gilt es natürlich auch zahlreiche unternehmensspezifische Forderungen umzusetzen. Da liegt oft vieles im Argen, nicht alles kann immer gleich umgesetzt werden. Auch wenn die Forderungen der EVG allesamt berechtigt sind, würde eine komplette Umsetzung die Unternehmen finanziell überfordern. Ein Unternehmen in den Ruin zu streiken, nur um sich durchzusetzen, würde den Beschäftigten am Ende wenig helfen.
In den Tarifverhandlungen muss deshalb klug ausgelotet werden, was in der jeweiligen Tarifrunde machbar ist und welche Kompromisse eingegangen werden können. Vor diesem Hintergrund werden dann ambitionierte, aber keinesfalls maßlose Forderungen beschlossen. Eine Vorgehensweise, die alle Gewerkschaften in unterschiedlicher Ausprägung praktizieren.
Für die EVG gilt von jeher, Forderungen möglichst nah an einem für möglich gehaltenen Ergebnis zu beschließen. So lassen sich Enttäuschungen vermeiden. Dass die Arbeitgeber zu Beginn der Verhandlungen die von der Tarifkommission beschlossenen Forderungen für unerfüllbar halten und rigoros ablehnen, am Ende aber doch mehr geben müssen, als sie eigentlich wollten, ist der Durchsetzungsstärke der EVG zu verdanken. Und da „verhandeln“ bedeutet, miteinander auszuloten, wo die jeweiligen „Schmerzgrenzen“ liegen, werden wir in der Regel nicht alle unsere Forderungen durchsetzen und Zugeständnisse machen. Das ist das Wesen der Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft, die beiden Seiten Kompromisse abverlangt.
Freiwillig gibt keiner was
Allerdings: Freiwillig gibt der Arbeitgeber gar nichts. Nur Tarifverhandlungen, die ausschließlich von Gewerkschaften geführt werden können, sorgen für mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen. Die Abschlüsse der EVG setzen dabei immer wieder deutliche tarifpolitische Akzente gesetzt und sorgen in der Branche für einheitliche Maßstäbe.
Die TK-Mitglieder nehmen an allen Tarifverhandlungen teil. Sie informieren nach jeder Verhandlung, zusammen mit der jeweiligen Betriebsgruppe, über den aktuellen Stand und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Wenn nicht jede Frage sofort beantwortet werden kann, bitten wir um Verständnis: für den jeweiligen Verhandlungstag sind für Kolleginnen und Kollegen freigestellt; ansonsten müssen alle ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Unser Ziel ist es, einen Tarifabschluss am Verhandlungstisch zu erzielen. Das gelingt nicht immer auf Anhieb. Manchmal müssen wir dem Arbeitgeber die Ernsthaftigkeit Eurer Forderungen verdeutlichen: mit kleineren Aktionen oder einem Warnstreik. Welche Maßnahmen die richtigen sind, um zum Verhandlungserfolg zu kommen, entscheidet die Verhandlungsführerin bzw. der Verhandlungsführer, in Abstimmung mit der Tarifkommission. Sie allein können einschätzen, ob es „kleiner Nadelstiche“ bedarf, um vom Arbeitgeber verhandlungsfähige Angebote zu bekommen oder ob ein Streik erforderlich ist.
Der Arbeitskampf
Kommt es zum Arbeitskampf, brauchen wir Eure Unterstützung. Jetzt gilt es für die erhobenen Forderungen persönlich einzutreten. Schon bei der Forderungsfindung haben wir darauf geachtet, dass unsere Forderungen „streikfähig“ sind – also für möglichst viele so wichtig, dass sie für deren Realisierung auch auf die Straße gehen.
Organisiert werden die Streikmaßnahmen von den Kolleginnen und Kollegen der Abteilung MEO, die darauf achten, dass alle notwendigen Formalien erfüllt werden. In der Regel beginnt ein Arbeitskampf mit zunächst zeitlich befristeten Aktionen, weitet sich dann auch auf Warnstreiks aus, die mehrere Tage andauern können. Weigert sich der Arbeitgeber dann noch immer, verhandlungsfähige Angebote zu unterbreiten, wäre ein unbefristeter Streik das letzte Mittel, zu dem die EVG greifen könnte. Der müsste vom Tarifausschuss empfohlen und vom Bundesvorstand beschlossen werden.
Streik ist für die EVG kein Selbstzweck. Zum Arbeitskampf rufen wir nur auf, wenn sich am Verhandlungstisch nichts mehr bewegt. Sind dann aber sehr durchsetzungsstark. In zurückliegenden Tarifrunden haben bereits Warnstreiks der EVG den Bahnverkehr zum völligen Erliegen und den Arbeitgeber zum Einlenken gebracht. In der Tarifrunde 2023 haben die Kolleginnen und Kollegen der NE-Bahnen mit einem 50-stündigen Warnstreik gezeigt, dass sie gewillt sind, ihre Forderungen durchzusetzen. Auch dieser eindrucksvolle Warnstreik hat seine Wirkung nicht verfehlt.
Das Ergebnis
So hart die Auseinandersetzungen manchmal auch geführt werden – am Ende gibt es immer ein Ergebnis. Zunächst muss die Tarifkommission dem zustimmen, was schlussendlich auf dem Verhandlungstisch liegt. Gelten die wesentlichen Forderungen als erfüllt, empfiehlt die TK dem Tarifausschuss, dem Ergebnis zuzustimmen. Der TA hat alle Tarifabschlüsse im Blick; seine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die tarifpolitischen Grundsätze der EVG eingehalten werden.
Damit verfolgen wir das Ziel, den Markenkern unserer erfolgreichen Tarifarbeit in unserem gesamten Organisationsgebiet durchzusetzen und darauf zu achten, dass wir unserem Ziel, für alle Beschäftigten im SPNV gleichwertige Beschäftigungsbedingungen zu schaffen, mit unseren Tarifabschlüssen immer näherkommen. Wichtig ist uns dabei besonders, dass alle EVG-Mitglieder von unseren Kernforderungen profitieren, ganz egal, in welchem Unternehmen sie beschäftigt sind. Bei „wesentlichen Abschlüssen“, die eine besondere Außenwirkung haben, muss auch der Bundesvorstand seine Zustimmung erteilen.
Auf die Kolleginnen und Kollegen der Tarifabteilung wartet nach einem Tarifabschluss noch viel Arbeit. Denn dann beginnen die „Redaktionsverhandlungen“ mit dem Arbeitgeber. Der Tarifabschluss muss ausformuliert und so auslegungssicher aufgeschrieben werden, dass Missverständnisse möglichst ausgeschlossen sind und der Arbeitgeber im Nachhinein Vereinbarungen nicht neu interpretieren kann – auch wenn das immer wieder passieren wird.
Je nach Laufzeit des Tarifvertrages beginnen bald schon wieder die Vorbereitungen auf die nächste Tarifrunde.
