Meine erste eigene Wohnung
Der Umzug in die (erste) eigene Wohnung ist nicht nur mit viel Aufregung und Freude, sondern auch mit Verantwortung verbunden. Wir wollen dir helfen, damit du an alles denkst und freudig in die neue Lebensphase starten kannst. Mit Tipps und Tricks wirst du an alles denken.
Unsere Tipps
Tipp 1: Die richtige Planung macht es aus.
Mit der richtigen Planung kannst du dir viele Extraschritte sparen. Stell dir zuerst die Frage: Welche Wünsche habe ich an meine Wohnung?
Orientiere dich gerne an den folgenden Eckpunktfragen, wenn du deine Wohnung suchst.
- Möchtest du eine eigene Wohnung oder eine WG?
- Gibt es in der Nähe Studierenden- oder Azubiwohnheime?
- Was ist mein finanzieller Rahmen?
- Welche Größe der Wohnung benötige ich?
- Welche Lage soll die Wohnung haben?
- Benötigst du einen Stellplatz für dein Auto?
- Welche Teile der Ausstattung der Wohnung priorisierst du (Dusche, Badewanne, Balkon etc.)?
- Welche Verkehrsmöglichkeiten willst du nutzen? Wie ist die Anbindung?
- Sind Supermärkte, Ärzt:innen, Freizeitmöglichkeiten in der Umgebung?
- Falls es dir wichtig ist: Ist die Wohnung nah an deinen Freund:innen, deiner Familie?
Nutze für deine Suche der Wohnung viele unterschiedliche Kanäle: Über deinen Bekanntenkreis, über Suchmaschinen und Anzeigen z.B. in Online-Foren. Generell finden sich oft Angebote in den sozialen Medien, aber auch klassisch in Zeitungen, Zeitschriften und Aushängen.
Informiere dich auch über verschiedene finanzielle Hilfen, die dir zur Verfügung stehen könnten.
- BAföG-Fördergeld: Studierende und Auszubildende können eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Während deiner ersten Ausbildung oder einem Dualen Studium kannst du diese Hilfe beantragen.
- Wohngeld: In manchen Fällen hast du Anspruch auf einen Mietzuschuss in Form von Wohngeld. Ob du Wohngeld berechtigt bist, hängt von verschiedenen Punkten ab: Anzahl der berufstätigen Menschen in einem Haushalt, Unterhalt oder Arbeitslosengeld, Mietpreise des Wohnortes (Warmmiete) und Kosten der Nebenkosten.
Hinweis:
Minderjährige brauchen die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten, um eine Wohnung anzumieten. Dies bedeutet, dass deine Erziehungsberechtigten den Mietvertrag zusammen mit dir unterschreiben müssen.
Tipp 2: Genauigkeit währt lange.
Wenn du Wohnungen gefunden hast, die viele deiner wichtigen Punkte abhakt, vereinbare einen Termin zur Besichtigung.
Nimm gerne noch eine zweite Person mit, die vielleicht schon Erfahrung hat. Dadurch kannst du die Wohnung besser einschätzen. Bedenke auch, zu welcher Tageszeit du die Wohnung besichtigst. Was fällt dir auf? Gibt es befahrene Straßen, wie viel, wie wenig Tageslicht fällt in die Zimmer, hörst du den Straßenlärm, wenn die Fenster geöffnet/ geschlossen sind. Traue dich, den Vermieter:innen viele Fragen zu stellen. Der Zustand der Wohnung ist wichtig, vor allem die Mängel. Da du die Wohnung sicher zu einer Zeit besichtigst, wo Nachbarn normalerweise nicht zu Hause sind, frage die Vermieter:innen auch beispielsweise, wie viele Nachbar:innen du haben würdest.
Hinweis:
Wenn du die Wohnung erhältst, schreibe vor dem Einzug alle Mängel (Kratzer, Defektes etc.) auf und lass es von den Vermieter:innen unterschreiben. Auch die Vermieter:in wird sich Dinge von dir schriftlich bestätigen lassen, also ist es nur fair, dass du es gleichermaßen tust. Durch dieses Wohnungsübergabeprotokoll sicherst du dir Rechte, damit später, z.B. bei einem Auszug, keine Mehrkosten auf dich zukommen.
Tipp 3: Fragen kann man viel, sagen muss man nicht alles.
Gerade in großen Städten gibt es mehr Interessent:innen als bezahlbaren Wohnraum. Dabei stellen die Vermieter:innen oder WG-Bewohner:innen gerne viele Fragen, um sich zu entscheiden.
Finanzielle Nachfragen:
Du arbeitest oder studierst dual? Dann bring deine Verdienstbescheinigungen, Auskunft über Arbeitgeber:innen und die Dauer der Beschäftigung mit.
Hinweis:
Du bist nicht verpflichtet, eine Bonitätsauskunft zu geben, wobei die Auskunft die Chance vergrößert. Du hast die Wohnung bekommen? Freue dich und achte bei dem Unterschreiben des Vertrages auf diese Punkte:
- Kündigungsfrist: in der Regel drei Monate
- Kaution: rechtlich höchstens drei Monatskaltmieten
- Nebenkosten: vertraglich vereinbart
Nicht erlaubt:
- Instandhaltung und Verwaltung musst du nicht zahlen.
- Ein pauschales Haustierverbot ist nicht rechtlich bindend.
DEVK-Ratgeber: Unwirksame Klauseln im Mietvertrag
Wenn der Vertrag unterschrieben ist, erhältst du die Schlüssel für deine Wohnung. Herzlichen Glückwunsch!
Achte darauf, dass du auch für alle Zimmer wie den Keller die notwendigen Schlüssel erhältst. Für das Übergabeprotokoll schreibe alle Details auf: wie viele Schlüssel, der Zählerstand und ggf. vorhandene Mängel. Geh durch die ganze Wohnung mit deiner:m Vermieter:in. Dann sind beide Parteien auf der sicheren Seite. Dadurch kannst du beim Auszug nicht für bereits existierende Mängel zahlen müssen. Übrigens: Hast du bei der DEVK bereits das Rechtsschutz-Multi-Paket abgeschlossen, kannst du deinen Mietvertrag kostenlos online prüfen lassen.
Tipp 4: Jeden Tag ein bisschen vorbereiten.
Packe alles im Voraus ein. Denk aber daran, dass die Kartons nicht zu schwer werden. Achte darauf, dass du den Karton gut allein tragen kannst. Fang am besten mit den Schweren an, damit du die leichteren tragen kannst, wenn deine Kraft schwindet.
Du organisierst den Umzug selbst, dann achte auf manches:
- Ein kleiner Transport kann hilfreich sein.
- Plane genug Helfende ein.
- Verpflegung ist wichtig.
- Plane zeitliche Puffer für den Weg ein.
Du brauchst professionelle Hilfe beim Umzug deiner Sachen?
- Vergleiche verschiedene Angebote von Umzugsunternehmen. Lass dir Kostenvoranschläge geben, damit du vergleichen und auf Basis dessen das für dich beste Angebot annehmen kannst.
Der Umzug hat gut funktioniert und du wohnst in deiner eigenen Wohnung. Dann sind folgende Punkte wichtig:
- Melde deinen Wohnsitz um: Hierfür benötigst du deinen Ausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung.
- Teile deine Adresse mit: Die Informationen sind wichtig für (Kranken-) versicherungen, Rechnungsadressen, Arbeitgeber:in, Ausbildungsbetrieb etc.
- Briefkasten: Tausch deinen Namen am Klingelschild und Briefkasten aus. Durch einen Nachsendeauftrag kriegst du Post von deiner alten an deine neue Adresse zugesendet.
- Melde dein Fahrzeug um.
- Strom, Wasser, Gas, Internet, Telefon, Fernseher: Vergleiche Anbieter:innen und wähle aus.
- Melde dich für den Rundfunkbeitrag an: Der Rundfunkbeitrag muss von jedem Haushalt gezahlt werden.
- Ändere deine Adresse bei Online-Shops, Vereinen, Zeitungen, Zeitschriften.
Tipp 5: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Wenn du zu Hause ausziehst, sind vielleicht neue Versicherungen oder Änderungen bei bestehendem Schutz notwendig.
Versicherungen:
- Haftpflichtversicherung:
Haben deine Eltern eine Familien-Haftpflichtversicherung, bist du in der Regel während deiner Ausbildung mitversichert. Die private Haftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die du anderen verschuldest. Wenn du deine Ausbildung beendet hast, oder während der Ausbildung heiratest, brauchst du eine eigene Versicherung. - Hausratversicherung:
Als Hausrat bezeichnet man alles, was aus der Wohnung fällt, wenn man diese auf den Kopf stellt: zum Beispiel Möbel, Technik oder Kleidung. Dein Hausrat kann über den Vertrag deiner Eltern bis zu einer gewissen Grenze mitversichert sein. Auf Nummer sicher gehst du aber mit einer eigenen Hausratversicherung für Eisenbahner:innen der DEVK. - Du hast deine Ausbildung bereits abgeschlossen? Dann musst du dich auf jeden Fall selbst versichern. Die Hausratsversicherung hilft bei einem Brand, ausgelaufenem Leitungswasser, Sturm, Diebstahl, Vandalismus und bezahlt Ersatz oder Reparatur.
- Absicherung, wenn du nicht mehr arbeiten kannst:
Es gibt kaum staatliche Hilfe bei Berufsunfähigkeit. Kannst du etwa wegen einer Krankheit länger nicht mehr arbeiten, entfällt nach dem Ende des sogenannten Krankengelds der Großteil deines Einkommens: Miete und andere Kosten aber laufen weiter. Denke deswegen unbedingt an eine Absicherung für diesen Fall der Fälle. - Rechtsschutz:
Wenn du als EVG-Mitglied am Gruppenvertrag „DEVK-Familien- Privat- und Wohnungsrechtsschutz" teilnimmst, hast bereits eine grundlegende Absicherung. Übrigens: Dann kannst du kostenlos deine Mietnebenkosten prüfen lassen – mit MINEKO unkompliziert über die Rechtsschutz-App. Informiere dich bei der DEVK über sinnvolle Ergänzungen.
Eisenbahnerwohnungen: Kauf und Verkauf
Wird meine Wohnung verkauft, kann ich sie kaufen oder wird sie an einen Dritten verkauft? Diese Fragen bewegen die Mieter der Eisenbahnwohnungsgesellschaften.

Die Klarstellungen dienen dazu, auch den betroffenen Mietern eine Hilfestellung für ihre Entscheidung zu geben oder die Rechtmäßigkeit des Verkaufs zu überprüfen. Haben Sie hier Bedenken, so rufen Sie uns an und informieren uns.
Vorweg jedoch: Für die zu dem Zeitpunkt in den Wohnungen wohnenden Mieter gilt grundsätzlich: „Kauf bricht nicht Miete“. D.h. für Mieter, die nicht ihre Wohnung kaufen möchten oder für Mieter, deren Haus als Ganzes verkauft wird, gelten die bisherigen Mietverträge weiter. Für die zum Übertragungsstichtag (Januar, Februar 2001) in den Häusern wohnenden Mieter, die zum berechtigten Personenkreis zählen sowie für die Inaktiven aus diesen Bereichen, gelten die einzelvertraglich zugesicherten Ergänzungen zum Mietvertrag und die Schutzrechte, die im Wohnungsfürsorgevertrag vereinbart wurden.
Verkauf von Mehrfamilienhäusern als Ganzes
Der Verkauf von Mehrfamilienhäusern als Ganzes (hierzu gehören auch die sogenannten Schwedenhäuser/Zweifamilienhäuser) darf nur erfolgen, wenn weniger als die Hälfte der Wohnungen von Personen gemietet ist, die zum berechtigten Personenkreis nach § 1 des Wohnungsfürsorgevertrages gehören oder Inaktive sind.
In diesem Falle kann die Wohnungsgesellschaft ein Mehrfamilienhaus veräußern, wenn es für die Wohnungsfürsorge nicht mehr benötigt wird. In Ausnahmefällen kann der gemeinsame Ausschuss eine Ausnahmegenehmigung erteilen, hierzu verlangt er die Zustimmung der Mieter.
Verkauf von Eisenbahnerwohnungen und Einfamilienhäusern
Für die Veräußerung von Eigentumswohnungen bzw. Einfamilienhäusern wurde grundsätzlich festgelegt, dass, wenn sie von einem Wohnungsfürsorgeberechtigten (§ 1 Wohnungsfürsorgevertrag) zum Stichtag der Übertragung gemietet waren und von diesem ununterbrochen bewohnt sind, sie nur an diesen Mieter verkauft werden dürfen (§ 2.2 Wohnungsfürsorgevertrag).
Mit Zustimmung des wohnungsfürsorgeberechtigten Mieters können die Wohnungen auch an dessen Ehegatten, Verwandte oder sonstige vom Mieter benannte Personen veräußert werden (Mieterprivatisierung).
Hier besteht somit ein „Veräußerungsverbot“. Stimmt der Mieter einer Veräußerung an einen Dritten zu, so ist dies Sache des Mieters, er muss nicht zustimmen. Deshalb raten wir zur Vorsicht bei Unterschriftsleistungen. Im Zweifel informieren sie sich vor Abgabe einer Erklärung in ihrer Geschäftsstelle.
Nach § 2.3 des Wohnungsfürsorgevertrages dürfen Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern an Dritte verkauft werden, wenn die Objekte von mehr als 50 % mit anderen Personen als Mitglieder des berechtigten Personenkreises oder Inaktiven gemietet sind. In diesem Fall muss allerdings nach § 2.7 des Wohnungsfürsorgevertrages den Mitgliedern des berechtigten Personenkreises oder Inaktiven, die Wohnung vorab zum Erwerb angeboten werden (Vorkaufsrecht).
Kauft der Mieter die Wohnung nicht, so gilt Folgendes:
Die Wohnungsgesellschaft hat nun die Möglichkeit die Wohnung selbst zu behalten. Dann ändert sich ebenfalls nichts. Die Wohnungsgesellschaft kann allerdings die Wohnung auch an einen anderen Besitzer veräußern.
Auch hier gilt grundsätzlich, dass die Vereinbarungen des Wohnungsfürsorgevertrages auch den neuen Vermieter binden. § 571 BGB, Kauf bricht nicht Miete, gilt grundsätzlich auch hier. Ebenfalls gelten die einzelvertraglichen Ergänzungen zum Mietvertrag auch für den neuen Vermieter weiter. Der Ausschluss der Eigenbedarfs- und Verwertungskündigung („Lebenslanges Wohnrecht“) bleib auch mit einem neuen Vermieter bestehen.
Die genauen Texte der entsprechenden Vereinbarung bzw. des Wohnungsfürsorgevertrages findet man im BFW Ratgeber 714/2 "Allgemeines Mietrecht - Schutzrechte in Eisenbahnwohnanlagen", der für Mitglieder des BFW über die EVG-Geschäftsstellen zu beziehen ist.
Wichtig ist eine umfassende Beratung
Wir raten allen Mietern sich vor einer Entscheidung über die Rechte und Pflichten als Eigentümer (insbesondere bei Eigentumswohnungen) zu informieren, einen Kauf –wie auch die Ablehnung eines Kaufes- eingehend zu überlegen. Der Kauf einer eigenen Wohnung oder eines eigenen Hauses bietet Chancen und bietet sich vor allem im Hinblick auf eine zukünftige Altersversorgung an. Der Kauf beinhaltet aber auch Risiken und Verpflichtungen insbesondere bei einer Eigentümergemeinschaft. Deshalb raten wir zu einer umfassenden Beratung um die Chancen und Risiken abwägen zu können und die persönlich richtige Entscheidung treffen zu können.
