Fahrvergünstigungen: Kulanzregelung wegen Corona
Aufgrund der aktuellen Lage gibt von Seiten der DB AG auch bei nationalen Fahrvergünstigungen eine Kulanzregelung.
Aufgrund der aktuellen Lage gibt von Seiten der DB AG auch bei nationalen Fahrvergünstigungen eine Kulanzregelung.
Die von der DB AG zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 eingeführte befristete Kulanzregelung wird seitens der DB AG nicht über den 31.10.2020 hinaus verlängert. Diese Regelung hatte eine Weiternutzung der ab dem 13.03.2020 abgelaufenen nationalen Fahrvergünstigungs-Tickets ermöglicht.
Das Finanzamt Frankfurt am Main III hat sich Ende Juni zur noch ausstehenden Anfrage des Bundeseisenbahnvermögen (BEV) in der Versteuerungsthematik geäußert. Die Anfrage ergab sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 26.06.2014, VI R 41/13. Mit ihr sollte geklärt werden, ob Nah- und Fernverkehrstickets weiter unterschiedlich zu bewerten sind oder der im Urteil angesprochene Rabattfreibetrag gemäß § 8 Abs. 3 EStG in Höhe von 1.080 EUR für alle Tickets gleichermaßen gilt.