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Versteuerung von Fahrvergünstigungen von Versorgungsempfängern: Überprüfung des BFH-Urteils abgeschlossen - Bestehende Anrufungsauskünfte des BEV gelten weiter

Das Finanzamt Frankfurt am Main III hat sich Ende Juni zur noch ausstehenden Anfrage des Bundeseisenbahnvermögen (BEV) in der Versteuerungsthematik geäußert. Die Anfrage ergab sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 26.06.2014, VI R 41/13. Mit ihr sollte geklärt werden, ob Nah- und Fernverkehrstickets weiter unterschiedlich zu bewerten sind oder der im Urteil angesprochene Rabattfreibetrag gemäß § 8 Abs. 3 EStG in Höhe von 1.080 EUR für alle Tickets gleichermaßen gilt.