In solche Fällen wird den Betroffenen vom Arbeitgeber DB AG immer öfter der Ruhestand nahegelegt (auf Antrag oder wegen Dienstunfähigkeit). Dass dabei Besonderheiten zu berücksichtigen sind, z.B. drohende Versorgungsabschläge, wird - bewusst oder nicht – immer weniger berücksichtigt.
Wer sich mit dem bevorstehenden Ruhestand beschäftigt, sollte sich daher frühzeitig an ihren/seinen Besonderen Personalrat wenden!
