Zugesagte Mittel für die Schiene sichern - Schuldenbremse reformieren

Mit der aktuellen Einigung im Haushaltsstreit hat die Ampel-Koalition verkündet, dass es keine Abstriche bei der Finanzierung des Schienenverkehrs geben soll. Allerdings lassen konkrete Informationen auf sich warten.

Martin Burkert: „Die EVG begrüßt, dass die Bundesregierung schnell zu einer Einigung gekommen ist und Handlungsfähigkeit bewiesen hat. Nun müssen die offenen Detailfragen schnell geklärt werden, damit für Bahnen und Busse Planungssicherheit hergestellt wird. Die bereits getroffenen Entscheidungen der Bundesregierung müssen weiterhin gelten. Das betrifft die zugesagten Gelder für die Generalsanierung des Schienennetzes genauso wie die Fördermittel für den Schienengüterverkehr und die Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr“, so der EVG-Vorsitzende.

So sollen laut einem Papier aus dem Finanzministerium im kommenden Jahr 350 Millionen Euro bei den Mitteln für den Schienenpersonennahverkehr gestrichen werden. Diese Summe entspricht exakt dem zusätzlichen Bundesbeitrag zur Co-Finanzierung des 49-Euro-Deutschland-Tickets im kommenden Jahr. Dieses Geld wird benötigt, um das Verkehrsangebot aufrecht zu halten und das 49-Euro-Deutschlandticket zu finanzieren. Eine Einigung mit den Bundesländern über den Fortbestand würde so erheblich erschwert und Preiserhöhungen wahrscheinlicher.

Die EVG fordert, dass der Bund seine Zusagen einhält:

  • Den anerkannten Sanierungsbedarf im Schienennetz von zusätzlichen 45 Milliarden Euro von 2024 bis 2027 muss der Bund finanzieren, damit die Grundsanierung starten kann.
  • Das 49-Euro-Deutschlandticket muss 2024 und darüber hinaus auskömmlich mitfinanziert werden.
  • Die Regionalisierungsmittel für den SPNV der Länder muss der Bund in voller Höhe leisten.
  • Alle Schienenförderungen müssen wie in der Bereinigungssitzung für den Verkehrshaushalt 2024 beschlossen durchgeführt werden. Sollten die Betriebskosten des Einzelwagen-Güterverkehrs nicht wie vorgesehen mit 300 Millionen Euro gefördert werden, kann er nicht weiter betrieben werden und tausende gute, tarifgebundene Arbeitsplätze im Schienengüterverkehr wären gefährdet.

„Diese bereits getroffenen Entscheidungen der Bundesregierung müssen weiterhin gelten“, so der EVG-Vorsitzende Martin Burkert. „Darauf haben sich die Beschäftigten und die Kunden im Güterverkehr und im Nahverkehr verlassen. Der Bund muss jetzt zu seinem Wort stehen und die zugesagten Mittel in voller Höhe bereitstellen.“

„Um Zukunftsinvestitionen abzusichern, brauchen wir dringend mindestens eine Reform der Schuldenbremse. Das hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seine schwierigen Folgen für den Bundeshaushalt noch mal klargemacht.“

Das vom DGB und den Mitgliedsgewerkschaften vorgeschlagene Aussetzen der Schuldenbremse für 2024 sowie ein Sondervermögen für Infrastruktur hätten langfristig mehr Sicherheit für alle geschaffen und den notwendigen Handlungsspielraum für Zukunftsprojekte nachhaltig erhöht.