Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Für Patient:innen mit Atemwegserkrankungen heißt das, sie müssen für eine Krankschreibung wieder einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen.
Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung war während der Pandemie eingeführt worden. Dies sollte unnötige Kontakte reduzieren und Corona-Infektionen vermeiden.
