„Im Vorfeld haben wir in allen Betrieben unsere Kolleginnen und Kollegen nach ihren Schwerpunkten zur Tarifrunde befragt. Das Votum war eindeutig: Die Beschäftigten wollen mehr Geld. Das gilt selbstverständlich auch für Nachwuchskräfte und Dual Studierende; für diese fordern wir 150 Euro mehr“, so die beiden Verhandlungsführer, Cosima Ingenschay und Kristian Loroch.
Auch in dieser Tarifrunde wird die EVG tarifpolitisch neue Akzente setzen. Erstmals soll es ein tarifliches Zusatzgeld geben, das mit einer Wahloption verbunden ist. Das Modell mit dem Namen „EVG-ZUG“ wird Schichtarbeitenden sowie Beschäftigten, die Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, die Möglichkeit bieten, einen Teil der Lohnerhöhung in Freizeit umzuwandeln. „Damit schaffen wir Freiräume für Beschäftigte mit besonderen Belastungen“, machte EVG Verhandlungsführerin Cosima Ingenschay deutlich.
„Vollgemacht“ werden soll weiterhin die Inflationsausgleichsprämie (IAP). Bislang haben die Unternehmen im NE-Bereich erst einen Teilbetrag der Sonderzahlung geleistet, die bis zu 3.000 Euro steuerfrei betragen kann. „Bis Ende Dezember muss über den Restbetrag eine Einigung erzielt werden. Das ist die erste große Herausforderung, der wir uns gemeinsam mit unseren Mitgliedern stellen werden“, so der EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch.
Weitere Forderungen sind mehr Freiräume bei der Arbeitszeitgestaltung, damit die Beschäftigten wie bei der Deutschen Bahn selbstbestimmt darüber entscheiden können, ob sie unter Anpassung des Entgelts 40 bis 35 Stunden in der Woche Vollzeit arbeiten. Zudem fordert die EVG eine exklusive Einmalzahlung nur für Mitglieder.
Die erste gemeinsame Verhandlungsrunde der NE-Bahnen ist für Dienstag, den 8. Oktober 2024 geplant – und damit gut zwei Monate vor dem Auslaufen der aktuellen Tarifverträge. „Wir wollen schon im Vorfeld möglichst viel abräumen, um nach Auslaufen der Friedenspflicht sofort handlungsfähig zu sein“, so Cosima Ingenschay und Kristian Loroch.
In der Mitgliederbefragung zur Tarifrunde NE haben sich Dreiviertel alle befragten Mitglieder für Arbeitskampfmaßnahmen ausgesprochen, wenn diese zur Durchsetzung der EVG-Forderungen notwendig sein sollten. Streiks wären ab dem 1. Dezember 2024 möglich.
