Folgende Einzelheiten wurden vereinbart:
- Noch im Dezember wird eine weitere Zahlung von 750 Euro Inflationsausgleichsprämie steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt. Teilzeitkräfte anteilig, Nachwuchskräfte 375 Euro.
- Die Anpassung der Stufen in ETV-Entgeltgruppen auf 7 Stufen mit 12 Jahren Erfahrung, sowie strukturelle Anpassungen erfolgen ab 01.10.2025.
- Die Entgelte im ETV werden dann ab 01.04.2026 um weitere 2 Prozent angehoben.
- Die Anpassung der Bänder im ÄPS-TV an das Marktgeschehen, sowie die Einführung von Erfahrungsstufen innerhalb des Bandes mit je 5 % individueller Steigerung bei 4, 8 und 12 Jahren ab der Banduntergrenze erfolgt ab 01.01.2025.
- Die individuellen Bandentgelte werden im ÄPS-TV schon ab 01.10.2025 um 2 Prozent angehoben.
- Die Vergütungen der Nachwuchskräfte werden ab 01.10.2025 neu gestaltet.
- Erhöhung der Zulagen für Feiertags-, Sonntags- und Nachtarbeit sowie des Zuschusses für die Vermögenswirksame Leistung ab 01.01.2025.
- Der Abschluss steht bis 13.12.2024 unter Gremienvorbehalt.
