GPV Beamt:innen-Pflegeversicherung: Bypass für Härtefälle gestartet!

Der Druck der EVG in Sachen GPV/HMM-Beamt:innen-Pflegeversicherung trägt nun endlich konkrete Früchte: Ab sofort können finanzielle Härtefälle bei der GPV-Pflegeversicherung über die EVG-Geschäftsstellen vorrangig bearbeitet werden.

Finanzielle Härtefälle, die lange auf hohe Erstattungsbeträge warten, können sich ab sofort an unsere EVG-Geschäftsstellen wenden, um ein vorrangiges Bearbeiten zu erreichen.

Den Grundstein dafür hat der stellvertretende EVG-Vorsitzende Kristian Loroch beim Spitzengespräch mit dem GPV-Geschäftsführer Holger Eich gelegt. In dem Gespräch konnte er mit der GPV den sogenannten Bypass, also eine beschleunigte Antragsbearbeitung für finanzielle Härtefälle, vereinbaren. Die Vorbereitungen dazu sind nun abgeschlossen.

EVG-Mitglieder, die sich aufgrund der verzögerten Auszahlung von Erstattungsbeträgen in einer finanziellen Notlage befinden, können über ihre zuständige EVG-Geschäftsstelle diesen Bypass nutzen, wenn deren offener Erstattungsbetrag ungefähr dem doppelten monatlichen Nettoeinkommen entspricht und sie länger als acht Wochen auf ihre Erstattung warten.

Unsere Kolleg:innen in den Geschäftsstellen nehmen die Fälle auf, prüfen die Ansprüche und leiten diese über die EVG-Zentrale an die HMM weiter. Uns wurde von Seiten GPV und HMM zugesichert, dass diese Fälle dann vorrangig bearbeitet werden. Damit sollen besonders hohe Erstattungsbeträge in Verbindung mit langen Wartezeiten nun endlich von der HMM schnell abgearbeitet werden.

Wir bitten alle EVG-Mitglieder, die für dieses Verfahren in Frage kommen, ihre finanzielle Notlage zu prüfen, bevor sie sich an unsere EVG-Geschäftsstellen wenden. Es gibt Betroffene, die inzwischen auf mehrere zehntausend Euro Erstattung warten und dringend unsere Hilfe benötigen. Für diese Kolleg:innen ist unser Bypass gedacht. Kolleg:innen mit kleinen offenen Erstattungsbeträgen, sprich mit geringerer finanzieller Belastung, mögen hierfür bitte Verständnis haben.

Hierbei ist es zudem wichtig zu beachten: Kolleg:innen, die Mitglied der EVG sind und dieses Verfahren nutzen wollen, mögen im Vorfeld bitte sicherstellen, dass der HMM alle Kontodaten und Vollmachten vorliegen. Zudem muss bekannt sein, dass von der HMM immer nur 30 Prozent des Gesamt-Rechnungsbetrages erstattet werden.

Wir erwarten, dass durch dieses Verfahren die Kolleg:innen mit besonders hohen finanziellen Belastungen endlich zu ihren Erstattungen kommen und mögliche finanzielle Notlagen durch den Dienstleisterwechsel der Vergangenheit angehören. Darüber hinaus bleiben wir weiter mit der GPV in Kontakt, um auch die übrigen Probleme beim Dienstleisterwechsel zu lösen.