In zwei Verhandlungsrunden und drei zusätzlich anberaumten Sondierungen sind die Forderungen der EVG zuvor umfassend erörtert worden. Insbesondere beim EVG-Zusatzgeld (EVG-ZUG), das Schichtarbeitenden sowie Beschäftigten, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, die Möglichkeit verschafft, einen Teil der Lohnerhöhung in freie Tage umzuwandeln, gab es Fortschritte. Eine Einigung wird auch hinsichtlich der EVG-Forderung erwartet, die Inflationsausgleichsprämie „vollzumachen“.
Damit der noch ausstehende Betrag zu den maximal möglichen 3.000 Euro steuerfrei ausgezahlt werden kann, muss dieser im Dezember 2024 auf dem Konto sein.
„Die EVG erwartet von den Arbeitgebern ernsthaften Einigungswillen. Ansonsten werden wir unseren Forderungen durch Warnstreiks in der Vorweihnachtszeit Nachdruck verleihen müssen“, so Ingenschay. Die Friedenspflicht ist seit dem 1. Dezember ausgelaufen.
