„KiTa-Qualitätsgesetz“: Finanzierung sichergestellt - Rückschritt für Gebührenfreiheit

Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das sogenannte „Kita-Qualitätsgesetz“ als Nachfolge für das „Gute-KiTa-Gesetz“ beschlossen. Mit dem Gesetz stellt der Bund den Ländern für 2023 & 2024 insgesamt 4 Milliarden Euro zur Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung.

„Dass in der aktuellen Situation überhaupt eine Anschlussfinanzierung der Gute-KiTa-Maßnahmen erfolgt, begrüßen wir natürlich, das hatten wir stets gefordert“, so EVG-Vize Cosima Ingenschay grundsätzlich zum Gesetz. 2019 bis 2022 waren insgesamt 5,5 Milliarden Euro an die Bundesländer verteilt worden.

Der Bund schließt wie gehabt zur Nutzung der Gelder mit jedem Bundesland eine entsprechende Vereinbarung ab. Dabei können die Bundesländer selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie finanzieren. Die Möglichkeiten hierbei wurden im Vergleich zum Vorgängergesetz aber deutlich eingeschränkt.

50 % des Budgets sind durch das neue Gesetz an sieben Handlungsfelder gebunden: 

  1. Bedarfsgerechtes Angebot
  2. Fachkraft-Kind-Schlüssel
  3. Sicherung sowie Gewinnung von qualifizierten Fachkräften
  4. Starke Leitung
  5. Maßnahmen zur Kindlichen Entwicklung: Gesundheit, Ernährung und Bewegung
  6. Stärkung der Kindertagespflege
  7. Sprachliche Bildung

Die Gebührenfreiheit bzw. Beitragssenkung für die Kindertagesbetreuung ist kein Schwerpunkt mehr. Neue Maßnahmen dafür sind nun nicht mehr möglich. Lediglich bestehende Maßnahmen dürfen fortgesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass trotzdem die Hälfte des Geldes in die sieben Schwerpunkte fließt. Das ist vor allem für Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern problematisch, die bisher jeden Cent zur Sicherstellung der Gebührenfreiheit genutzt hatten.

„Das ist ein Rückschritt. Wir haben als EVG immer wieder ein bundesweites Anrecht auf einen kostenlosen und gut erreichbaren KiTa-Platz eingefordert. Kinderbetreuung und Vereinbarkeit dürfen keine Frage des Geldbeutels sein“, mahnt Ingenschay an.

Die EVG kritisiert außerdem, dass die Finanzierung des Programms „Sprach-KiTas“ Mitte 2023 eingestellt werden soll und über die Hintertür (Punkt 7 „sprachliche Bildung“) die Finanzierung an die Bundesländer weitergereicht wird.

Positiv aus EVG-Sicht ist aber immerhin der Fokus auf das Thema bedarfsgerechte Angebote, was auch Öffnungszeiten umfasst. „Gerade für die Beschäftigten im Schicht- und Wechseldienst sind Öffnungszeiten wichtig, die mehr als nur die Kernzeiten umfassen“, so Nadja Houy, Vorsitzende der EVG-Bundesfrauenleitung.

„Insgesamt hat dieses Gesetz Licht und Schatten. Wir werden die Umsetzung für die einzelnen Bundesländer wieder sehr genau begleiten“, lautet ihr Fazit.