Landesfrauen in Sachsen-Anhalt haben sich konstituiert
In der EVG Satzung im § 25 ist festgeschrieben, dass die gewerkschaftliche Frauenarbeit eine wichtige satzungsgemäße Aufgabe der EVG ist. Sie hat insbesondere das Ziel, für die speziellen Interessen der Frauen einzutreten und ihre aktive Mitarbeit an der Gestaltung des wirtschaftlichen, sozialen, gewerkschaftlichen und politischen Lebens zu fördern.