GUV/FAKULTA - Beruhigt abfahren plus beruhigt arbeiten: Service

GUV/FAKULTA – Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung

Seit 1910 schützt die GUV/FAKULTA ihre Mitglieder vor den Gefahren beim Fahren und Transportieren. Immer wieder wurde die GUV/FAKULTA von ihren Mitgliedern aufgefordert, diesen Schutz auf alle beruflichen und dienstlichen Tätigkeiten auszuweiten. 

Seit dem 1.11.2008 bietet die GUV/FAKULTA ihren Schutz nicht nur für das Fahren und Transportieren, sondern auch für alle beruflichen und dienstlichen Tätigkeiten. Ab sofort kann man mit der GUV/FAKULTA beruhigt abfahren und beruhigt arbeiten. Dabei schützt die GUV/FAKULTA nicht nur beim Fahren, Transportieren oder bei der täglichen Arbeit, sondern auch der tägliche Arbeitsweg und die Wege zu Gewerkschaftsveranstaltungen stehen unter dem Schutz der GUV/FAKULTA. Denn, „wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet“ (Auszug: BGB § 823). 

Das erweiterte Leistungsspektrum der GUV/FAKULTA beinhaltet acht Unterstützungsleistungen. Es beginnt mit der Schadenersatzbeihilfe, die mit einer Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung vergleichbar ist, bis hin zur Unterstützung der Hinterbliebenen nach Unfalltod. 

Der zusätzliche Gewerkschaftsbeitrag beträgt dafür nur 24 Euro pro Jahr, das sind nur 2 Euro pro Monat. Auch weiterhin ist es für die Mitgliedschaft in der GUV/FAKULTA Voraussetzung, Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft zu sein. 

Die GUV/FAKULTA leistungsstark für 24 Euro im Jahr: 

  • Rechtsschutz im Strafverfahren (wenn kein Rechtsschutz bei der zuständigen Gewerkschaft besteht).
  • Rechtsschutz im Zivilverfahren (wenn kein Rechtsschutz bei der zuständigen Gewerkschaft besteht) zur Durchsetzung eigener Ansprüche und Schadenersatzansprüche und Rechtsschutz im Zivilverfahren zur Abwehr unberechtigter Forderungen, wenn keine Haftpflichtversicherung einstandspflichtig ist.
  • Schadenersatzbeihilfe je nach Lage des Einzelfalls bei arbeits- und beamtenrechtlicher begründeter Inanspruchnahme (gleich zu setzen mit einer Berufs- und Diensthaftpflichtversicherung). Dies gilt auch bei Dienstschlüsselverlust und auch bei Schäden an Dienstfahrzeugen (PKW, LKW, Bus, Schiff, Zug, etc.).
  • Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage infolge eines Schadensfalls, je nach Lage des Einzelfalls.
  • Unterstützung bei Haft aus Anlass einer beruflichen Tätigkeit eines GUV/FAKULTA-Mitglieds.
  • Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt aufgrund Arbeitsunfall, Dienstunfall sowie Wegeunfall.
  • Unterstützung bei Eintritt von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit als Folge eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls.
  • Unterstützung der Hinterbliebenen nach Unfalltod des GUV/FAKULTA-Mitglieds im Rahmen eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls.

GUV/FAKULTA-Hotline zum Ortstarif für EVG-Mitglieder:

Telefon: 07141 70233-0

E-Mail: info@guv-fakulta.de 

Für Mitglieder der EVG, die in einem Unternehmen beschäftigt sind, das unter den Geltungsbereich des SozialsicherungsTV fällt, und somit förderberechtigt sind, ist der zusätzliche Schutz vor den Haftungsrisiken im Beruf und mehr im Leistungspaket des Fonds soziale Sicherung inklusive. Der Fonds hat den Beitrag für alle Förderberechtigten bereits gezahlt.

Kontakt

GUV/FAKULTA-Hotline zum Ortstarif für EVG-Mitglieder: 07141 70233-0
E-Mail: info@guv-fakulta.de