Familien-Rechtsschutz: Service

Privat-/Familien- und Wohnungsrechtsschutz

Für die Mitglieder der EVG besteht eine Familien-Rechtsschutzversicherung. Die Bedingungen und Leistungen ergeben sich aus dem mit dem Versicherungsträger abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrag. Die Mitglieder erhalten entsprechend die Versicherungsausweise. 

Für die Teilnahme an der Familien-Rechtsschutzversicherung wird ein Betrag in Höhe von 0,1 Prozent vom satzungsgemäßen Bruttoeinkommen erhoben. Für Nachwuchskräfte, arbeits- sowie erwerbslose Mitglieder und Mitglieder mit Mindestbeitrag ist die Familien-Rechtsschutzversicherung im Mitgliedsbeitrag gemäß §8 enthalten. 

Die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Familien-Rechtsschutzversicherung setzt voraus, dass bei Eintritt in die EVG nicht auf die Teilnahme am Gruppenvertrag verzichtet wurde. 

Der Verzicht auf die Teilnahme am Gruppenvertrag kann jederzeit durch die Mitglieder widerrufen werden. Das kann über die E-Mail-Adresse familienrechtsschutz@evg-online.org oder aber über die Homepage der EVG im mitgliedergeschützten Bereich unter „Meine Daten“ erfolgen. Ebenso kann die Mitteilung auch über eine Geschäftsstelle vorgenommen werden. Für eventuelle Rückfragen steht Dir gern Deine zuständige Geschäftsstelle zur Verfügung. 

Wer ist versichert? 

  • Mitglieder der EVG, wenn diese am Gruppenvertrag teilnehmen;
  • deren Ehegatten/innen;
  • deren eingetragene Lebenspartner/in
  • deren minderjährigen Kinder (auch Adoptiv- und Pflegekinder);
  • deren unverheiratete volljährige Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten (auch Adoptiv- und Pflegekinder).

Der Versicherungsschutz umfasst für das Mitglied und alle mitversicherten Personen folgende Leistungsarten:

1. Schadenersatz-Rechtsschutz

2. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht- ohne Rechtsschutz für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen

3. Straf-Rechtsschutz

4. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

5. Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

6. Wohnungsrechtsschutz für den selbstbewohnten Erst- und Zweitwohnsitz in Deutschland (Mietwohnung, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus); besteht ausnahmsweise nur für das Mitglied

7. Telefonische Rechtsberatung (auch bei nicht versicherten Angelegenheiten, z. B. Urheberrechtsverletzungen, Fragen zu Testament)

8. Arbeits- und Sozial-Rechtsschutz; besteht ausnahmsweise nur für die mitversicherten Kinder,

9. Notfallvorsorge-Schutz (Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, Testamentserstellung); Mit dem Dokumenten-Assistenten - ein Service der DEVK in Zusammenarbeit mit der Deutschen Anwaltshotline AG - können Mitglieder individuell und rechtssicher Vorsorgedokumente erstellen: http://dokumentenassistent.dah[...]. Falls sich während des Erstellens der Dokumente oder auch hinterher noch ein Anliegen oder offene Fragen ergeben, können sich Mitglieder zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungs- sowie Patientenverfügung von unabhängigen Rechtsanwälten telefonisch beraten und helfen lassen - von der Erstellung der Dokumente bis hin zu deren Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Die DEVK übernimmt auch die für die Registrierung anfallenden Gebühren. Im Rahmen des Notfallvorsorge-Schutzes unterstützt die DEVK unsere Mitglieder bei der Erstellung oder Änderung eines Testaments: Auf Wunsch vermittelt die DEVK eine telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte. Über den DEVK Dokumenten-Assistenten haben Mitglieder außerdem die Möglichkeit, ein Testament in wenigen Schritten online zu erstellen.   

Die notwendigen Informationen hat die DEVK für unsere Mitglieder - bitte wende Dich daher unter 0221 757 1996 unmittelbar an die DEVK, wenn Du mit einem Anwalt sprechen möchtest.

Für die o.g. Leistungsarten gilt je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung von maximal 100 Euro (entfällt beim Beratungs-Rechtsschutz, der telefonischen Rechtsberatung sowie dem Notfallvorsorge-Schutz).  

Telefonische Klärung des Kostenschutzes (nicht im Berufs- und Sozial-Rechtsschutz)

Die DEVK berät unsere Mitglieder gerne über die Möglichkeiten, die ihnen offenstehen, um zu ihrem Recht zu kommen: 

0221 757-1993 

Direkte telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte 

Ist das Rechtsproblem unserer Mitglieder bereits konkret, können sie sich direkt bei der telefonischen Rechtsberatung melden. Dort können sie dieses mit einem unabhängigen Rechtsanwalt besprechen. 

0221 757 1996

Tipp: Bitte halte Deine Mitgliedsnummer bereit, damit Dir direkt geholfen werden kann. 

In welchen Bereichen besteht Rechtsschutz? 

Für Dich als Mitglied der EVG besteht schon traditionell der satzungsgemäße Rechtsschutz für Deinen beruflichen Bereich. 

Der Privat-/Familien- und Wohnungsrechtsschutz ist die ideale Ergänzung. Versichert ist Dein privater Lebensbereich, soweit Rechtsbereiche betroffen sind, die alle Mitglieder gleichermaßen berühren können. Dazu gehört auch der öffentliche Straßenverkehr, wenn Du und die weiteren versicherten Personen daran als Fußgänger, Radfahrer oder als Fahrgast teilnehmen. Für Deine nach dem Gruppenversicherungsvertrag mitversicherten Kinder (nicht für das Mitglied der EVG und nicht für den/die mitversicherte/n Ehepartner/in), besteht zusätzlich ein Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz. 

Es gibt jedoch Rechtsbereiche, die nicht alle betreffen und deshalb im Gruppenversicherungsvertrag nicht berücksichtigt werden. So hat beispielsweise nicht jeder ein Auto oder vermietete Wohnungen. Deshalb sind alle Rechtsstreitigkeiten, die „rund um ein Motorfahrzeug sowie Anhänger“ entstehen können, ebenso wenig versichert wie Angelegenheiten, die Sie in der Eigenschaft als Vermieter betreffen. Für diese und andere Rechtsbereiche bietet die DEVK einen besonderen preiswerten Versicherungsschutz als Ergänzung zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz an (siehe Rechtsschutz-Ergänzungsangebote). 

Folgende Leistungsarten werden nicht vom Versicherungsschutz umfasst: (§ 5 Ziffer 2 Buchstabe c des Gruppenversicherungsvertrag) 

  • Arbeits-und Sozialgerichts-Rechtsschutz (sind in der Mitgliedschaft enthalten, gelten aber nur für das Gewerkschaftsmitglied)
  • Versicherungsvertrags-Rechtsschutz - innerhalb des Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht -
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Der Versicherungsvertrags-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz und Verwaltungs-Rechtsschutz kann durch das Rechtsschutz Multi-Paket Optimal, zusätzlich zum Familien-Rechtsschutz, ergänzt werden (siehe Rechtsschutz-Ergänzungsangebote). 

Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind Streitigkeiten, die sich auf solche Häuser, Wohnungen und Räume beziehen, die Dritten - auch unentgeltlich - überlassen sind. Nicht versichert sind ferner Häuser, Wohnungen und Räume, die im Zusammenhang mit einer selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit stehen, auch wenn diese nur nebenberuflich ausgeübt wird. 

Kein Versicherungsschutz besteht im Bereich der Leistungen der EVG nach § 10 ihrer Satzung, also für alle gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Arbeits- oder Dienstverhältnis im Bereich der satzungsgemäßen Zuständigkeit der EVG (§ 2 ihrer Satzung) oder der Tätigkeit für die Gewerkschaft oder der Personal- bzw. Betriebsratstätigkeit stehen. 

Dies gilt entsprechend für den mitversicherten Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner des Mitglieds. 

Ergänzungsangebote für Mitglieder der EVG (zusätzlich zum Betrag für die Teilnahme an der Familien-Rechtsschutzversicherung) – nähere Informationen sowie Anträge erhält man bei allen Organisationsstellen und in der Zentrale Berlin 

Erweiterung des Familien-Rechtsschutzes: 

Weitere Informationen zum Multi-Paket erhalten Sie hier

Kontakt

Die DEVK hat die notwendigen Informationen für unsere Mitglieder - bitte wende Dich daher unter 0221 757-1996 unmittelbar an die DEVK, wenn Du mit einem Anwalt sprechen möchtest.
Telefonische Klärung des Kostenschutzes (nicht im Berufs- und Sozial-Rechtsschutz): 0221 757-1993 
Direkte telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte: 0221 757 1996
Tipp: Bitte halte Deine Mitgliedsnummer bereit, damit Dir direkt geholfen werden kann.

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