Tarifrunde 2023: „Ich würde den Arbeitskampf aktuell einplanen.“

Ende Februar/Anfang März des kommenden Jahres starten wir in die nächste Tarifrunde. Auf den tarifpolitischen Leitantrag wurden die Delegierten von den beiden stellvertretenden EVG-Vorsitzenden, Cosima Ingenschay und Kristian Loroch, eingestimmt.

Auf die Frage, ob in der kommenden Tarifrunde mit Warnstreiks zu rechnen sei, gab es eine klare Antwort von Kristian Loroch: „Ich würde den Arbeitskampf aktuell einplanen,“ betonte er. Er rechne nicht damit, dass die Arbeitgeber der EVG sehr schnell entgegenkommen. „Wenn ein Arbeitgeber uns mit einer Einmalzahlung abspeisen will, wird er sehr schnell merken, dass so etwas nicht mit uns zu machen ist.“ In der letzten Zukunftswerkstatt wurde auch das Thema Laufzeit bereits konkretisiert. „Der Wille der Beteiligten geht in Richtung 12 Monate.“ Die Forderungen würden erst im Februar feststehen: „Aber es geht in Richtung „Inflationsausgleich + X. Das X steht noch nicht fest. Und der Inflationsausgleich ja auch noch nicht wirklich fest."

Die Inflation treffe uns alle, so Cosima Ingenschay: „Aber die gestiegenen Energiekosten treffen vor allem diejenigen in den unteren Gehaltsgruppen. Mit einem Festbetrag würden wir diese Kolleg:innen entlasten.“ Die EVG sei eine Mitmachgewerkschaft, ergänzte sie. Das habe man z.B. auch in der Tarifrunde 2023 gezeigt. „Wir werden auch wieder regionale Aktionsteams haben und bauen darauf, dass die Kolleginnen und Kollegen ihre Ideen mitbringen.“

Kristian rechnet mit einer relativ schnellen Tarifrunde: „Hätte man mich Anfang des Jahres gefragt, hätte ich fast gedacht, wir brauchen eine sehr harte und auch sehr lange Tarifrunde, weil wir einiges regeln wollten. Das hat sich aber verschoben. Ich rechne damit, dass wir spätestens Mitte 2023 fertig sind, so dass es dann auch schnell zur Auszahlung kommt.“

Im Fokus dieser Tarifrunde werde es ums Geld gehen. „Es ist der Anspruch unserer Kolleginnen und Kollegen, dass sie das, was ihnen aktuell durch die Inflation aus der Tasche gezogen wird, auch wieder zurückerhalten.“ 3.000 Euro als Einmalzahlung seien aber kein Inflationsausgleich, ergänzte Cosima: „Weil die Preise nach der Krise nicht wieder runtergehen werden, brauchen wir Geld in der Tabelle, nicht als Einmalzahlung.“