Übergriffe im Dienst: EVG - Arbeitgeber muss Schmerzensgeld vorstrecken!

Unsere Kolleg:innen sind immer wieder Übergriffen im Dienst ausgesetzt. Doch wenn sie auf Schmerzensgeld klagen, vergehen teilweise Jahre, bis sie ihren berechtigten Anspruch gelten machen können.

Deshalb fordern wir die Arbeitgeber auf, ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen:

  • gibt es einen Anspruch auf Schmerzensgeld, sollte diese Forderung an den Arbeitgeber übertragen werden können
  • anschließend zahlt Arbeitgeber das Geld sofort dem/der Geschädigten aus und sorgt selbst für die Vollstreckung.

Das verringert die Zeitspanne, in der sich die/der Kolleg:in mit dem Vorfall juristisch beschäftigten muss. Auch darf niemand aus Sorge vor langwierigen Vollstreckungsverfahren von einer Klage abgehalten werden.

Jeder Übergriff muss gemeldet, verfolgt und geahndet werden! Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung!