Kindergrundsicherung: Nicht erneut in Frage stellen – Lösungen müssen her

Eines der zentralen sozialen Vorhaben der Ampel-Koalition wird aktuell zum erneuten Male öffentlich in Frage gestellt: die Kindergrundsicherung.

„Eigentlich hatte man sich ja im September letzten Jahres auf ein Eckpunktepapier geeinigt. Anstelle gemeinsame Lösungen für noch offene Fragen zu finden, wird jetzt aber wieder das gesamte Vorhaben angezweifelt. Wir erwarten hier von der Bundesregierung zügig die Störungen im Betriebsablauf zu beseitigen“, so Cosima Ingenschay, stellvertretende EVG-Vorsitzende.

Die Kindergrundsicherung soll Kindergeld, Leistungen nach dem SGB II & XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes sowie den Kinderzuschlag in einer Leistung bündeln. Neben einem einkommensunabhängigen Grundbetrag soll es einen vom Elterneinkommen abhängigen gestaffelten Zusatzbetrag geben.

„Hiervon würden dann auch die EVG-Kolleg:innen mit mittlerem und niedrigerem Einkommen, Alleinerziehende und Teilzeitbeschäftigte profitieren“, so Nadja Houy, Vorsitzende der EVG-Bundesfrauenleitung.

Aktuell wären 2,4 Mrd. Euro für die Kindergrundsicherung eingeplant. Im Vorfeld waren deutliche höhere Summen im Gespräch. In Deutschland leben fast zwei Millionen Kinder unter 18 Jahren in einer Bedarfsgemeinschaft, davon etwa die Hälfte bei einem alleinerziehenden Elternteil. Deutschlandweit hat sich außerdem die Zahl der Kinder und Jugendlichen, für die ein Kinderzuschlag gewährt wurde, um mehr als ein Viertel erhöht. 

Übrigens:

Wenn mehrere Kinder im Haushalt leben und/oder nur ein Erwerbseinkommen vorhanden ist, kann auch bei einem guten Lohn Anspruch auf den Kinderzuschlag bestehen.

Ihr könnt über den „Kinderzuschlag-Lotsen“ der Familienkasse in weniger als 10 Minuten prüfen, ob für euch ein Anspruch auf diesen Zuschlag besteht: 

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse