BesPR West - Personalratswahlen 2024: Tarifliche Eingruppierung und beamtenrechtliche Höherbewertung

Ist die tarifliche Eingruppierung für die zugewiesenen Beamtinnen und Beamte bei der DB AG wichtig oder unwichtig? Auch für zugewiesene Beamtinnen und Beamten bei der DB AG ist es wichtig, welche tarifliche Eingruppierung ihr Arbeitsplatz hat. Die tarifliche Eingruppierung regelt die Vergabe bei beamtenrechtlichen Höherbewertungen.

So gibt es eine festgelegte Mindesteingruppierung und eine vorrangig zu berücksichtigende höher bewertete Tätigkeit, die bei einer möglichen beamtenrechtlichen Höherbewertung zu berücksichtigen ist. 

Die Personalkostenerstattung, die das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) von der DB AG erhält, berechnet sich aus der jeweiligen tariflichen Eingruppierung des bekleideten Arbeitsplatzes. Die Aussage, dass sich durch eine beamtenrechtliche Höherbewertung die Personalkostenerstattung an das BEV erhöht, ist falsch. 

Diese Aussage ist nur dann zutreffend, wenn mit der beamtenrechtlichen Höherbewertung auch die tarifliche Eingruppierung des Arbeitsplatzes angehoben worden wäre. Grundsätzlich sollte eine richtige tarifliche Eingruppierung aufgrund der fachlichen Kenntnisse durch den Arbeitgeber erfolgen, damit eine gerechte Laufbahnentwicklung gewährleistet wird.