75 Jahre Tarifvertragsgesetz: Ein Auftrag, der aktuell bleibt

Mit ihm begann in Deutschland eine neue Ära der Arbeitsbeziehungen: Vor 75 Jahren, am 9. April 1949, wurde das Tarifvertragsgesetz (TVG) verabschiedet.

DGB Mitgliedsbuch aus den 1950er Jahren // Foto: Wolf1949H (Wikicommons)

Nach den finsteren Jahren der Nazi-Herrschaft mit ihren diktierten „Tarifordnungen“ gab es nun – und gibt es bis heute - einen verbindlichen Rechtsrahmen für die kollektive Aushandlung von Entgelten und Arbeitsbedingungen. Wir sagen: Happy Birthday, TVG. Alles in Butter also? Leider nein.

Das Tarifvertragsgesetz (TVG) regelt grundsätzlich, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber Tarifverträge eigenständig aushandeln. Damit war es ein wichtiger Baustein, um während der Neuaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg die Demokratie in den Betrieben und im Arbeitsleben generell zu verankern. Wenige Wochen später, mit der Verabschiedung des Grundgesetzes, bekam die Tarifautonomie sogar Verfassungsrang.

Der Auftrag des TVG ist auch heute noch aktuell: Denn die Tarifbindung in Deutschland sinkt. Waren Ende der 1980er Jahre an die 90 % der Beschäftigten in Westdeutschland an einen Tarifvertrag gebunden, so gilt dies heute nur noch für knapp die Hälfte der Arbeitnehmenden. Hauptgrund dafür ist, dass immer mehr Unternehmen nicht mehr Mitglied in Arbeitgeberverbänden sind oder sog. OT-Mitgliedschaften haben (OT = ohne Tarifbindung).

Zeit also für eine Tarifwende in Deutschland. Denn durch die sinkende Tarifbindung haben Beschäftigte viele Nachteile: weniger Geld und weniger Sicherheit. Die DGB-Gewerkschaften fordern Maßnahmen für eine höhere Tarifbindung. Ein Baustein dafür kann sein, dass endlich in den Vergabegesetzen der Bundesländer flächendeckend vorgeschrieben wird, dass öffentliche Aufträge nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden. Auch die EVG fordert seit langem, dass  bei Vergaben im ÖPNV und SPNV Tarifbindung vorgeschrieben und Beschäftigte bei Betreiberwechseln geschützt werden.

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