Gewerkschaftliche Seniorenarbeit der EVG
Grundsätze, Ziele und Aufgaben:
Die EVG wird in ihrem Engagement und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben aktiv durch die Seniorinnen und Senioren unterstützt. Als politisch aktive Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter setzen sie sich gemeinsam mit den anderen Gewerkschaftsmitgliedern für eine solidarische Gesellschaft und eine gerechte Arbeitswelt sowie für ein von sozialer Sicherheit und der Würde des Alters entsprechendes Leben ein. Ihre Erfahrungen aus langjährigem gewerkschaftlichem Engagement sind für unsere Gewerkschaftsarbeit von unschätzbarem Wert.
Die Seniorenarbeit der EVG ist nach § 3 Abs. 5 h und § 27 Ziffer 1 der Satzung ein wichtiger Teil der Gewerkschaftsarbeit. Sie hat im Einzelnen folgende Aufgabenstellungen:
- die Förderung und gemeinsame Durchsetzung mit den zuständigen EVG-Gremien der Interessen von Rentnerinnen und Rentnern, Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten, Mitgliedern in der Freistellungsphase der Altersteilzeit und Hinterbliebenen, im Nachfolgenden Seniorinnen und Senioren genannt, mit dem Ziel uneingeschränkter Teilhabe an der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung,
- Seniorinnen und Senioren für die gewerkschaftlichen Aufgaben und Ziele verstärkt und stetig zu interessieren,
- die Solidarität und das Zusammengehörigkeitsgefühl untereinander und mit den im Berufsleben stehenden Mitgliedern zu fördern,
- Vertretung und Durchsetzung der sozialen, politischen, wirtschaftlichen, und kulturellen Interessen der Seniorinnen und Senioren in Zusammenarbeit mit den Gremien der EVG und des DGB,
- mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass sich die Renten und Pensionen an den steigenden Einkünften und den gestiegenen Lebenshaltungskosten orientieren,
- Zusammenarbeit mit allen fortschrittlichen und demokratischen Kräften auf örtlicher, Landes- und Bundesebene,
- Eintreten für die Durchführung gewerkschaftlicher und insbesondere sozialpolitischer Bildungsarbeit nach fortschrittlichen Erkenntnissen und Methoden, um auch Seniorinnen und Senioren in die Lage zu versetzen, ihre gewerkschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen innerhalb und außerhalb der EVG wirksam vertreten zu können.
1. Bildung von Seniorengruppen
(Satzung § 16)
Zur Realisierung der Seniorenarbeit werden auf Ortsverbandsebene Seniorengruppen gebildet. Unterhalb der Seniorengruppen können Seniorenkreise gebildet werden.
2. Örtliche Ebene
2.1. Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung
Die Seniorinnen und Senioren wählen auf einer Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung, die durch die Ortsseniorenleitung einberufen wird, die Ortsseniorenleitung. Delegierte werden auf Vorschlag der Mitglieder in Mitgliederteilversammlungen gewählt.
Die Ortsseniorenleitung besteht aus mindestens vier Personen und weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung entscheidet über die Größe der Ortsseniorenleitung.
Die Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung wählt die bis zu sechs stimmberechtigten Vertreter/innen der Seniorinnen und Senioren in den Ortsverbandsvorstand. Die Vertreter/innen haben die Aufgabe, die Interessen der Seniorinnen und Senioren innerhalb des Ortsverbandsvorstandes zu vertreten.
Weiterhin sind die Delegierten zur Wahlkreiskonferenz zu wählen. Wählbar sind Seniorinnen und Senioren. Die Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung ist berechtigt, Anträge an die Wahlkreiskonferenz zu stellen.
2.2. Ortsseniorenleitung
Die Mitglieder der Ortsseniorenleitung wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n, eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n, ein für Finanzen zuständiges Mitglied, eine/n Schriftführer/in und die/den Vertreter/in für den Landesverband Senioren.
Die Ortsseniorenleitung hat die Aufgabe, den Zusammenhalt und die Kollegialität unter den Seniorinnen und Senioren zu pflegen und für diesen Personenkreis allgemein interessierende Veranstaltungen durchzuführen.
In jedem Vierteljahr findet eine Sitzung der Ortsseniorenleitung statt. Der/m Vorsitzenden bzw. der/m stellvertretenden Vorsitzenden obliegt die Vorbereitung und Leitung der Sitzungen der Ortsseniorenleitung.
Die Ortsseniorenleitung erstellt jährlich einen Haushaltsplan. Das für Finanzen zuständige Mitglied ist für die Einhaltung des Haushaltsplanes hauptverantwortlich. Über jede Sitzung der Ortsseniorenleitung ist eine Niederschrift zu fertigen.
3. Landesverband Senioren (LVS)
In jedem Landesverband wird ein eigener Landesverband Senioren gebildet. Landesverbände Senioren mehrerer Landesverbände können ihre Seniorenarbeit ohne Bildung zusätzlicher Gremien koordinieren, wo dies zweckmäßig erscheint, z.B. in Form gemeinsamer Sitzungen, Veranstaltungen oder durch abgestimmte Initiativen.
Dem Landesverband Senioren gehören die von den Ortsseniorenleitungen gewählten Vertreter/innen der Ortsverbände an, die dem Landesverband räumlich zugeordnet sind.
Hat eine Seniorengruppe mehr als 500 Mitglieder, wählt die Ortsseniorenleitung je weitere 500 Mitglieder ein weiteres Mitglied in den Landesverband Senioren.
Der Landesverband Senioren wählt aus seiner Mitte eine/n Sprecher/in und eine/n Stellvertreter/in.
Der Landesverband Senioren wählt eine/n Vertreter/in aus jedem Wahlkreis in den Landesverband.
3.1. Aufgaben:
- Der Landesverband Senioren vertritt die Interessen der Seniorinnen und Senioren innerhalb der zuständigen Seniorengremien des DGB.
- Der Landesverband Senioren vertritt - in Einklang mit dem Landesverband - die seniorenpolitischen Interessen seiner Mitglieder gegenüber den politischen Parteien und der Landesregierung.
- Der Landesverband Senioren vertritt die seniorenpolitischen Interessen seiner Mitglieder gegenüber den betrieblichen Sozialeinrichtungen.
- Beteiligung der Seniorinnen und Senioren am Bildungsprogramm aus BFW-Mitteln im Landesverband.
- Der Landesverband Senioren kann themenbezogene Arbeitsgruppen einrichten.
3.2. Sitzungen und Tagungen
In jedem Halbjahr findet eine Sitzung des Landesverbandes Senioren statt. Der/m Sprecher/in bzw. der/m Stellvertreter/in obliegt die Vorbereitung und Leitung der Sitzungen des Landesverbandes Senioren. Über jede Sitzung des Landesverbandes Senioren ist eine Niederschrift zu fertigen.
4. Bundesseniorenkonferenz
Vor jedem ordentlichen Gewerkschaftstag findet eine Bundesseniorenkonferenz statt.
Die Einberufung erfolgt durch den Bundesvorstand.
An der Bundesseniorenkonferenz nehmen als stimmberechtigte Delegierte je Wahlkreis zwei Seniorinnen/Senioren teil, die von den Seniorendelegierten der Wahlkreiskonferenz gewählt werden. Die Seniorendelegierten der Wahlkreiskonferenz wählen zudem mindestens vier Ersatzdelegierte.
Die Mitglieder der Bundesseniorenleitung nehmen an der Bundesseniorenkonferenz mit beratender Stimme teil, sofern sie nicht als gewählte Delegierte stimmberechtigt teilnehmen.
Die Bundesseniorenkonferenz wählt die Vertreter/innen der Seniorinnen und Senioren für den Bundesvorstand. Bei der Wahl sind zwingend die Wahlbezirke entsprechend der Anlage zu berücksichtigen.
Die Bundesseniorenkonferenz ist antragsberechtigt an den Gewerkschaftstag, den Bundesvorstand und die Bundesseniorenleitung.
5. Bundesseniorenleitung (BSL)
Die Bundesseniorenleitung setzt sich aus den 32 Mitgliedern, die von den Wahlkreiskonferenzen gewählt werden, den von der Bundesseniorenkonferenz gewählten Vertreter/innen der Seniorinnen und Senioren im Bundesvorstand und den Sprechern der Landesverbände Senioren zusammen.
Die Wahlkreiskonferenzen wählen je ein Mitglied in die Bundesseniorenleitung und bis zu drei Stellvertreter/innen.
Die Mitglieder der Bundesseniorenleitung wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und bis zu fünf Stellvertreter/innen.
Die Bundesseniorenleitung tagt mindestens zweimal jährlich.
Die Tagesordnung wird durch die/den Vorsitzende/n der Bundesseniorenleitung im Benehmen mit dem zuständigen Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes aufgestellt und mit der Einladung versandt. Die Mitglieder der Bundesseniorenleitung sind berechtigt, Anträge zur Tagesordnung zu stellen.
Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen.
Die Bundesseniorenleitung ist berechtigt, Anträge an den Bundesvorstand und an die Bundesseniorenkonferenz zu stellen.
Die Bundesseniorenleitung ist dem Bundesvorstand gegenüber für die satzungsgemäße und richtliniengebundene Seniorenarbeit verantwortlich.
5.1. Aufgaben der Bundesseniorenleitung:
- Erarbeitung seniorenpolitischer Positionen auf Grundlage der Beschlüsse der Gewerkschaftstage der EVG und der Bundesseniorenkonferenz,
- Erarbeitung zentraler seniorenpolitischer Kampagnen auf Grundlage der Beschlüsse der Gewerkschaftstage der EVG und der Bundesseniorenkonferenz,
- die Bundesseniorenleitung pflegt den Erfahrungsaustausch mit den Landesverbänden Senioren,
- Tätigkeitsbericht an die Bundesseniorenkonferenz,
- Mitwirkung bei der inhaltlichen und konzeptionellen Erarbeitung sowie bei der Anzahl der zentralen Seminare für Seniorinnen und Senioren,
- Zur Problematik der Altersversorgung Deutsche Reichsbahn (AVDR) und der Angleichung des Rentenwertes Ost wird der Arbeitskreis Rentenüberleitungsgesetz (AK RÜG) gebildet.
Der AK RÜG berät den Bundesvorstand und erarbeitet Beschlussempfehlungen für die Bundesseniorenleitung.
Er setzt sich aus je zwei Vertreter/innen je Landesverband Senioren der neuen Bundesländer (NBL) und der Vertreter/innen der Seniorinnen und Senioren im Bundesvorstand zusammen. Die Sprecher/innen der Landesverbände der NBL können als Gäste an den Beratungen des AK RÜG teilnehmen.
- Nachwahl der Vertreter/innen der Seniorinnen und Senioren für den Bundesvorstand unter Berücksichtigung der Wahlbezirke,
- Wahl der sechs Vertreter/innen in den Sozialpolitischen Ausschuss, der drei Vertreter/innen (Ruhestandsbeamtinnen/-beamte) in den Beamtenpolitischen Ausschuss und der vier Vertreter/innen in die Selbstverwaltung der KVB,
- Bei Tarifverhandlungen zu spezifischen Fragen der Alterssicherung sind die Seniorinnen und Senioren zu beteiligen.
6. Geschäftsführende Bundesseniorenleitung (Gf BSL)
Die/der Vorsitzende der Bundesseniorenleitung und die Vertreter/innen der Seniorinnen und Senioren im Bundesvorstand bilden eine Geschäftsführende Bundesseniorenleitung.
Die Geschäftsführende Bundesseniorenleitung tagt anlässlich jeder Bundesvorstandssitzung.
6.1. Aufgaben der Geschäftsführenden Bundesseniorenleitung:
- Verantwortlich für die Umsetzung der zentralen Beschlüsse zur Ausgestaltung der gewerkschaftlichen Seniorenarbeit der EVG,
- Vertretung der Seniorinnen und Senioren im Bundesvorstand,
- Betreuung, Beratung und Unterstützung der örtlichen Seniorengremien sowie der Landesverbände Senioren,
- Ansprechpartner für die verschiedenen Gremien und Veranstaltungen,
7. Dauer der Wahlperiode
Die Mitglieder der Ortsseniorenleitungen, der Landesverbände Senioren und der Bundesseniorenleitung werden für fünf Jahre gewählt.
Wird es während der Wahlperiode für diese Gremien erforderlich, eine Nachwahl durchzuführen, so ist diese Ersatzwahl bei der nächsten dafür zuständigen Gremiensitzung vorzunehmen.
8. Betreuung der Seniorenarbeit
Für die gewerkschaftliche Seniorenarbeit ist das zuständige Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der EVG federführend.
9. Vertretungen der Bundesseniorenleitung in anderen Gremien
Die Seniorinnen und Senioren sind im Sozialpolitischen Ausschuss (SPA), im Beamtenpolitischen Ausschuss und innerhalb der Selbstverwaltung der KVB vertreten.
10. Zusammenarbeit mit dem BSW
Das BSW genießt als betriebliche Sozialeinrichtung bei den Seniorinnen und Senioren der EVG seit vielen Jahrzehnten einen hohen Stellenwert und eine große Akzeptanz.
Dies ist sowohl an der hohen Zahl der Förderinnen und Förderer sowie an der ehrenamtlichen Unterstützung der Seniorinnen und Senioren der EVG für das BSW abzulesen.
Das BSW hat aus dieser Erkenntnis heraus die Seniorenarbeit verstärkt und Beauftragte für die Seniorenarbeit eingesetzt. Es ist deshalb empfehlenswert, dass die Vertreter/innen der Seniorinnen und Senioren der EVG, soweit dies in der Seniorenarbeit des BSW möglich ist, mitwirken, ohne die Eigenständigkeit der Seniorenarbeit in der EVG einzuschränken.
Anlage: Regionale Wahlbezirke:
Wahlbezirk I:
Mecklenburg-Vorpommern
Brandenburg
Berlin
Wahlbezirk II:
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Wahlbezirk III:
Schleswig-Holstein
Niedersachsen
Hamburg
Bremen
Wahlbezirk IV:
Nordrhein-Westfalen
Saarland
Wahlbezirk V:
Hessen
Rheinland Pfalz
Baden Württemberg
Wahlbezirk VI:
Bayern