
GDL scheitert bei Klage gegen EVG-Betriebsvereinbarung zum Wahlrecht
Die GDL möchte gern mitentscheiden, welches Arbeitszeitmodell für Dich das richtige ist. Wir als EVG sagen: Das solltest Du selbst entscheiden!
Die GDL möchte gern mitentscheiden, welches Arbeitszeitmodell für Dich das richtige ist. Wir als EVG sagen: Das solltest Du selbst entscheiden!
Mitgliedern der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) stehen künftig weitere soziale Absicherungen zur Verfügung. EVG und DB AG haben dafür den Fonds für Wohnen und Mobilität gestartet. Die gemeinsame Einrichtung ist Teil des jüngsten Tarifabschlusses zwischen der Gewerkschaft und Arbeitgeber. Sie wurde im Rahmen des „Bündnisses für unsere Bahn“ (2020) für die Bereiche Schiene und Bus getroffen.
Nach § 21 Absatz 2 NachwuchskräfteTV in Verbindung mit § 44 Absatz 1 a BasisTV steht euch eine Entschädigung von 3,00 Euro für jede Reisestunde zu – an jedem Wochentag.
Vor mehreren DB-Betrieben in Deutschland stehen seit Anfang des Monats bunte Plakatwände der EVG. Mit ihnen weisen wir darauf hin, dass die Leistungen des Fonds soziale Sicherung auch weiter für die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben gelten, in denen die Deutsche Bahn die Tarifverträge einer anderen Gewerkschaft anwendet.
In der Tarifrunde 2018 konnten wir gemeinsam das zweite Wahlmodell bei der DB AG durchsetzen. Es setzt auf dem ersten Wahlmodell von 2016 auf. Außerdem haben wir vereinbart, dass Beschäftigte der DB jedes Jahr zum Stichtag 30. Juni ihr individuelles Wahlmodell ändern können.
Der Arbeitgeber hat bei DB Fernverkehr einigen Kolleg*innen die Überzeitzulage aus 2020 doppelt ausgezahlt – einmal nach dem bewährten EVG-Modell des „sollmindernden Vortrags“ und zugleich nach dem Arbeitszeitkontenmodell einer konkurrierenden Gewerkschaft. Nun fordert er die zu viel ausgezahlte Summe zurück.
Genau vor einem Jahr wurde das „Bündnis für unsere Bahn" abgeschlossen. Zu den Unterzeichnern gehörten der Bund als Eigentümer, die DB AG, der Konzernbetriebsrat und wir. Zweck des Bündnisses: Verhindern, dass die Bewältigung der Corona-Krise auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird.
In wie vielen Unternehmen im NE-Bereich hat die EVG ihr Wahlmodell, den Fonds soziale Sicherung, die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung sowie ein Zeitguthabenkonto durchgesetzt? Das war eines der vielen Themen der aktuellen „Zukunftswerkstatt“, zu der die Tarifabteilung regelmäßig einlädt. Ziel ist ein konstruktiver Erfahrungsaustausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Tarifkommissionen der NE-Bahnen, Busse, Sozialeinrichtungen, Infrastruktur und der DB AG.
Die Geschäftsführung beharrt weiterhin auf einer Nullrunde für das Jahr 2021. Gesprächsbereitschaft wurde aber schon mal hinsichtlich unserer Forderung nach einem Zeitguthabenkonten‐TV signalisiert. Die Erwartung der Tarifkommission, in der zweiten Runde der Tarifverhandlungen, am 29. März 2021, ein Angebot auf die Entgelttabelle zu erhalten, erfüllte sich jedoch nicht.
Die GDL lässt über ihre Betriebsräte die Frage stellen, auf welcher Grundlage der Arbeitgeber die Zuordnung der Betriebe und damit der Tarifverträge getroffen hat. Wir fragen uns: warum handelt sie nicht einfach selbst, sondern schickt ihre Betriebsräte vor?