EVG setzt verlängerte Corona‐Regelungen bei der DB AG durch
In den vergangenen Wochen sind die Corona-Infektionen wieder rasant gestiegen. Es trifft Erwachsene wie Kinder gleichermaßen. Deswegen haben wir reagiert und gehandelt.
In den vergangenen Wochen sind die Corona-Infektionen wieder rasant gestiegen. Es trifft Erwachsene wie Kinder gleichermaßen. Deswegen haben wir reagiert und gehandelt.
Diesmal verhandeln wir gemeinsam. Für die Mitglieder der unterschiedlichsten Tarifkommissionen innerhalb der EVG war das gar keine Frage. Mehr als 100 Vertreterinnen und Vertreter waren Mitte November in Fulda zusammengekommen, um gemeinsam erste Grundlagen für die nächste Tarifrunde zu legen.
Es lohnt sich, Mitglied in der EVG zu sein. 200 Euro aus dem Wo-Mo-Fonds, 325 Euro Erholungsbeihilfen aus dem Fonds soziale Sicherung, Corona-Beihilfen und vieles mehr. Jetzt beitreten.
Das neue Jahr beginnt für dich mit einem Knall. Es gibt ab dem 1. Januar mehr Geld. In unserer interaktiven PDF-Datei mit den neuen Entgelttabellen für die Funktionsgruppen 1 - 6 kannst du mit nur wenigen Klicks die für dich passende Tabelle heraussuchen. Die Tabellen sind ab 1. Januar 2022 gültig.
Die EVG zieht erfolgreiche Bilanz des neuen Fonds für Wohnen und Mobilität (Wo-Mo-Fonds). Bis Mitte Dezember wurden bereits 55.000 Anträge bearbeitet. Aus dem Fonds können Beschäftigte der Deutschen Bahn, die Mitglieder der EVG sind, Zuschüsse zu Wohn- und Mobilitätskosten erhalten.
Seit Jahreswechsel wird das TEG auch auf die Arbeitszeitkontenstruktur angewendet. Wir konnten in den Redaktionsverhandlungen erreichen, dass die DB AG im Sinne aller Kolleginnen und Kollegen auch für die Überzeitabrechnung 2021 nochmals das Günstigkeitsprinzip anwendet.
Achtung! Der Einsendeschluss für Förderanträge beim Fonds soziale Sicherung für das Jahr 2021 endet am 28. Februar 2022. Du hast noch Belege aus 2021? Dann solltest du diese schnell beim Fonds einreichen!
Du warst am 31.12.2021 EVG-Mitglied und hast noch keine Zuschüsse beantragt? Dann verliere keine Zeit: Du kannst noch bis zum 28.02.2022 eine der beiden Leistungen UND den Startbonus beantragen. Dafür hast du per Brief einen Startcode von uns bekommen.
In schwierigen Tarifverhandlungen haben wir durchsetzen können, dass für Deinen zeitlichen Aufwand bei Wegezeiten unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung zu zahlen ist. Der entsprechende Tarifvertrag ist seit dem 1.1.2020 in Kraft und wird vereinbarungsgemäß angewendet - jedoch nicht vollumfänglich bei DB Vertrieb.
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus 2017 (Urteil vom 11. Juli 2017 – 1 BvR 1571/15) gibt es die Aussage, dass bestimmte Tarifverträge, trotz Tarifeinheit, nicht verdrängt werden. Die Verdrängung darf sich nicht auf „längerfristig angelegte tarifliche Ansprüche erstrecken, auf die sich Beschäftigte in ihrer Lebensplanung typischerweise einstellen und auf deren Bestand sie vertrauen können.“