Mehrarbeit oberhalb der individuellen JAZ: Überzeitzuschläge jetzt geltend machen!
Kolleginnen und Kollegen mit Teilzeitarbeitsvertrag erhalten künftig Überzeitzuschläge für Mehrarbeit, die sie oberhalb ihrer individuellen Jahresarbeitszeit (JAZ) geleistet haben. Damit setzt der Arbeitgeber ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) um.