Arbeitgeber kündigt Zusatzversorgungstarifvertrag - was bedeutet das?
Was ist der ZusatzversorgungsTV? Mit der Bahnreform 1994 wurde die bei der Deutschen Bundesbahn geltende Abteilung B (Zusatzversorgung bei der Deutschen Bundesbahn) in ihrem Bestand geschlossen. Das bedeutete, dass ab 1995 sowohl neue Beschäftigte, wie auch die ehemaligen Reichsbahner*innen nicht mehr in diese Zusatzversorgung aufgenommen werden konnten.