Das Entlastungspaket ist da!
Das 3. Entlastungspaket der Bundesregierung liegt vor. Es enthält eine Reihe von guten Ansätzen. Bei den meisten Punkten muss nun sehr genau auf die Umsetzung geachtet werden.
Das 3. Entlastungspaket der Bundesregierung liegt vor. Es enthält eine Reihe von guten Ansätzen. Bei den meisten Punkten muss nun sehr genau auf die Umsetzung geachtet werden.
Die EVG fordert angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten ein weiteres Entlastungspaket, „das schnell, sozial ausgewogen und nachhaltig ist.“ So der Stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft, Martin Burkert, nach einer Sitzung des Bundesvorstandes der Gewerkschaft.
Kolleginnen und Kollegen, die unter den Geltungsbereich des KonzernJob-TicketTV fallen und seltener zu ihrer Arbeitsstätte fahren, können künftig ein Job-Ticket mit geringerem Nutzungsumfang wählen, um gegebenenfalls steuerliche Vorteile zu erhalten.
Weiterer Meilenstein auf dem Weg zum 3. Ordentlichen Gewerkschaftstag der EVG: In Fulda tagte Mitte Juli die Antragskommission. Ihre anspruchsvolle Aufgabe: Für jeden Antrag an den Gewerkschaftstag eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten.
Nach zwei Jahren Pause konnte der Sprecher des Sozialpolitischen Ausschusses der EVG Robert Prill fast dreißig Kolleginnen und Kollegen im Franz-Wieber-Saal des DGB Hauses in Duisburg begrüßen, um mit Ihnen sozialpolitische Themen zu besprechen. Von Seiten der Sparda Bank stand Thorsten Schuld als Ansprechpartner zur Verfügung.
Auch nach über zwei Jahren ist die Coronapandemie noch nicht vorbei und wirkt sich noch immer auf den Alltag unserer Kolleginnen und Kollegen aus. Der Bundestag hat die Regelungen zur Freistellung für pflegende Angehörige aufgrund der immer noch anhaltenden Pandemie verlängert.
Die Auszahlung des sogenannten „Kinderbonus“ soll ab dem 01.07.2022 beginnen. Dabei handelt es sich um ein „Bonus-Kindergeld“ in Höhe von 100€ (pro Kind). Der Bonus wird dabei für jedes Kind gezahlt, für das im Jahr 2022 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht.
Der deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung beschlossen, den §219a Strafgesetzbuch zu streichen. Dieser regelte das so genannte „Werbeverbot“ zu Schwangerschaftsabbrüchen.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird es zunächst auch für den Fahrplan ab 12.06.2022 keine Sperrliste für die Nutzung von Fahrvergünstigungen geben. Sollte das Reiseaufkommen zunehmen, behält sich die DB AG vor, zu gegebener Zeit eine Sperrliste zu veröffentlichen, über die wir kurzfristig informieren würden.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) begrüßt die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro. „Das ist eine Frage des Respekts. Leider gibt es immer wieder Versuche, die Abbildung des Mindestlohns in den Entgelttabellen zu umgehen“, sagt der Stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert.