Sicher unterwegs: Präventiver Beförderungsausschluss bleibt bestehen!
Gut so! Der „präventive Beförderungsausschluss“ bleibt erhalten. Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder der Mitreisenden darstellen, dürfen weiterhin von der Mitnahme in Zügen vorsorglich ausgeschlossen werden.