
Gutes EuGH-Urteil zum Vergaberecht
Ein Unternehmen, das nicht bereit ist, einen vergabespezifischen Mindestlohn zu zahlen, kann von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Die EVG begrüßt das Urteil. Der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner bescheinigte ihm „starken Signalcharakter." Die EVG fühlt sich dadurch in ihren Forderungen bestärkt.