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EVG und ETF kritisieren Ausnahme bei Mindestlohn im Verkehrsbereich

EVG und ETF kritisieren Ausnahme bei Mindestlohn im Verkehrsbereich

Die EVG hat die Bundesregierung aufgefordert, keinerlei Ausnahmen beim Mindestlohn im Transportgewerbe zu zulassen. „Die Zahlung von Mindestlohn ist keinesfalls beliebig, sondern muss auch weiterhin für alle Fahrten in Deutschland gelten“, machte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner in einer gemeinsam mit Europäischen Transportarbeiterföderation (ETF) verfassten Erklärung deutlich. „Mindestlohn ist unzweifelhaft auch bei Transitfahrten zu zahlen, sowohl auf der Straße, wie auch auf der Schiene", stellte Kirchner fest.

EVG kritisiert Koalitionsbeschluss: Mindestlohn noch nicht auf Prüfstand

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat scharfe Kritik daran geübt, dass die Erfahrungen mit dem Mindestlohngesetz bereits Ende April ausgewertet werden sollen. „Das ist eine aberwitzig kurze Frist“, sagte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner. Es sei zu befürchten, dass die entsprechende Verabredung im Koalitionsausschuss auf Druck der Arbeitgeber zustande gekommen sei.

Drei Monate Mindestlohn: Beginn einer Erfolgsgeschichte

Drei Monate Mindestlohn: Beginn einer Erfolgsgeschichte

Seit drei Monaten gibt es in Deutschland nun den gesetzlichen Mindestlohn. Und siehe da: das Land existiert noch. Und von einer massenhaften Zunahme der Arbeitslosigkeit, wie von manchen vorausgesagt, ist ebenfalls nichts erkennbar. Im Gegenteil. Der Mindestlohn vernichtet Jobs, so lautete die Voraussage. Die Arbeitsmarktstatistiken weisen aber rückläufige Arbeitslosenzahlen aus. Der normale Frühjahrsaufschwung wird also durch Mindestlöhne und seine Kontrollen offenbar keineswegs beeinträchtigt.