Lokführer: Jetzt Farbe bekennen!
Es war ein wichtiger Erfolg in dieser Tarifrunde: Die EVG schließt mit der DB AG wieder Tarifverträge für Lokführer ab. Für sie ist der Funktionsgruppentarifvertrag der FG 4 da. Aber: Der Arbeitgeber darf niemanden nach seiner Gewerkschaftszugehörigkeit fragen. Wer die Leistungen der EVG-Tarifverträge in Anspruch nehmen will, muss das dem Arbeitgeber mitteilen. Dann wird im Arbeitsvertrag die so genannte Bezugnahmeklausel geändert.