SPA: Sozialpolitik als Kernaufgabe
Die Sozialpolitik ist eine Kernaufgabe der EVG und muss es sein - mit diesem Appell ist der Sozialpolitische Ausschuss (SPA) in seine neue Legislaturperiode gestartet.
Die Sozialpolitik ist eine Kernaufgabe der EVG und muss es sein - mit diesem Appell ist der Sozialpolitische Ausschuss (SPA) in seine neue Legislaturperiode gestartet.
Der Sozialpolitische Ausschuss (SPA) der EVG hat zum Abschluss seiner Frühjahrssitzung seinen Beitrag zum neuen EVG-Programm verabschiedet. Das Programm wird im Herbst vom Gewerkschaftstag verabschiedet.
Die EVG hat den Beschluss des Bundestages zur Wiederherstellung der paritätischen (hälftigen) Beitragsfinanzierung innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung begrüßt.
Wir blicken nicht (nur) zurück, wir blicken voraus – auf 2019. Auch das kommende Jahr wird gewerkschaftspolitisch einige dicke Brocken bereithalten. So zum Beispiel bei der Sozialpolitik.
Wir blicken nicht (nur) zurück, wir blicken voraus – auf 2019. Auch das kommende Jahr wird gewerkschaftspolitisch einige dicke Brocken bereithalten. So zum Beispiel beim Thema Finanzierung der Krankenkassenbeiträge.
Der Sozialpolitische Ausschuss der EVG hat auf seiner Frühjahrssitzung in Fulda die vollständige Abschaffung der Doppelverbeitragung von Krankenversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten gefordert. „Dass mit Beginn des neuen Jahres ein Freibetrag von knapp 160 € eingeführt wurde, sorgt für eine erste Entlastung. Das reicht uns aber nicht aus. Wir fordern, dass es überhaupt keine Doppelverbeitragung mehr gibt - und das so schnell wie möglich“, sagte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert.
Die massive Kritik, auch seitens des DGB, hat sich gelohnt: Krankschreibungen wegen Erkältungen sind in der Corona-Krise nun doch wieder auch per Telefon möglich.
Die telefonische Krankmeldung wurde erneut verlängert. Noch bis 31. Mai gilt, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen leichter Atemwegserkrankungen sind für bis zu sieben Tage nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin zu bekommen. Dies kann - ebenfalls per Telefon - um weitere sieben Tage verlängert werden.
Aufgrund der bundesweit steigenden COVID-19-Infektionszahlen hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison sollen volle Wartezimmer vermieden werden.
Die telefonische Krankschreibung für Patient*innen mit leichten Atemwegserkrankungen wird bis ins Frühjahr hinein möglich sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss, die Sonderregelung um drei Monate bis zum 31. März 2021 zu verlängern.