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Sonderurlaub unter Bezügefortzahlung für Bundesbeamt*innen

Wir geben an dieser Stelle einen Überblick über die Freistellungsregelungen für Bundesbeamt*innen, die coronabedingt wegen geschlossener Betreuungseinrichtungen ihre Kinder betreuen oder Angehörige pflegen müssen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat dazu Ende September ein aktualisiertes Rundschreiben veröffentlicht. Zwei zuletzt vom Bundestag beschlossene Gesetze bewirken, dass bestimmte Regelungen fortgeführt werden. Ansprüche auf Grundlage des § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz entfallen allerdings, die Regelung wird nicht fortgeführt.

Betreuung während Corona: EVG setzt verlängerte Freistellungsregelungen durch

Betreuung während Corona: EVG setzt verlängerte Freistellungsregelungen durch

Auch wenn die epidemische Lage nationaler Tragweite im März ausgelaufen ist: die Corona-Pandemie haben wir leider noch längst nicht überwunden. Der Gesetzgeber hat aufgrund der weiterhin hohen Corona-Inzidenzen die Freistellungsregelungen zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen verlängert.