
EVG fordert: Corona-Test ist Arbeitszeit
Die Bundesregierung hat die Arbeitgeber verpflichtet, für ihre Beschäftigten, die nicht im Home-Office arbeiten, kostenlose Corona-Tests anzubieten.
Die Bundesregierung hat die Arbeitgeber verpflichtet, für ihre Beschäftigten, die nicht im Home-Office arbeiten, kostenlose Corona-Tests anzubieten.
Die EVG hat auf ihrer Bundesvorstandssitzung eine Resolution für einen weiteren ÖPNV-Rettungsschirm verabschiedet. Der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert forderte entsprechende Zusagen vom Bund.
Der Bundesrat hat am Freitag das Sozialschutzpaket III beschlossen. Damit wird ein Fokus auf Familien gelegt, indem weitere Hilfen bereitgestellt bzw. Corona-Sonderregelungen verlängert werden.
Die EVG unterstützt den Apell vom Bundespräsidenten, DGB und BDA zur stärkeren Nutzung des Homeoffice während der Corona-Pandemie. „Wir appellieren an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Personalverantwortliche sowie Führungskräfte - wo immer dies möglich ist –, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in dieser Situation Homeoffice anzubieten,“ heißt es in dem Apell.
Ziel erreicht! Die Nahverkehrsunternehmen in Bayern erhalten pandemiebedingte Einnahmeausfälle komplett erstattet. Dafür stockt der Freistaat seinen Beitrag zum Rettungsschirm auf.
Der energische Protest der EVG hatte Erfolg. Die umstrittene 3 G-Regel wird bei den Eisenbahnen nicht angewendet.
Zum Ende des Pandemie-Jahres legt der Fonds soziale Sicherung noch zwei Leistungen auf - einmalig für 2021.
Wer dieser Tage Post vom Fonds soziale Sicherung (FsS) bekommen hat oder noch bekommt, sollte den Brief genau lesen. Der Fonds schüttet einmalig in diesem Jahr zwei spezielle Leistungen aus. Die Hintergründe dazu erläutert EVG-Bundesgeschäftsführerin Cosima Ingenschay; sie ist auch Vorsitzende des FsS.
Auch wenn die epidemische Lage nationaler Tragweite im März ausgelaufen ist: die Corona-Pandemie haben wir leider noch längst nicht überwunden. Der Gesetzgeber hat aufgrund der weiterhin hohen Corona-Inzidenzen die Freistellungsregelungen zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen verlängert.
Auch nach über zwei Jahren ist die Coronapandemie noch nicht vorbei und wirkt sich noch immer auf den Alltag unserer Kolleginnen und Kollegen aus. Der Bundestag hat die Regelungen zur Freistellung für pflegende Angehörige aufgrund der immer noch anhaltenden Pandemie verlängert.