Mutterschutzgesetz reformiert
Die stellvertretende Vorsitzende der EVG, Regina Rusch-Ziemba, begrüßt die Reformierung des Mutterschutzgesetzes. Sie erklärt: „Das Mutterschutzgesetz muss für alle gelten“. Mit der Neufassung des Mutterschutzgesetzes werden erstmals auch Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen von den Regelungen erfasst. Nach über sechzig Jahren ist eine Novellierung dringend erforderlich, so Regina Rusch-Ziemba.