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Corona-Entschädigung: EVG begrüßt grundsätzlich Erweiterung für Eltern - aktuelle Regelung aber zu wenig

Corona-Entschädigung: EVG begrüßt grundsätzlich Erweiterung für Eltern - aktuelle Regelung aber zu wenig

Eltern sollen in der aktuellen Corona-Pandemie entschädigt werden, wenn sie ihre Kinder aufgrund verlängerter Schulferien, ausgesetztem Präsenzunterricht oder Hybridunterricht zuhause betreuen müssen. Das soll aktuellen Planungen zufolge im Infektionsschutzgesetz ergänzt werden. Diese Regelung gilt weiterhin für Kinder bis zu 12 Jahren oder wenn diese behindert und hilfebedürftig sind.

Zusätzliche Tage beim Kinderkrankengeld als Ergänzung sinnvoll

Zusätzliche Tage beim Kinderkrankengeld als Ergänzung sinnvoll

Im Rahmen der aktuellen Corona-Verordnungen will der Bund das Kinderkrankengeld 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 für Alleinerziehende/Ein-Eltern-Familien) gewähren. „Dieses Vorhaben ist als eine ergänzende Maßnahme in der aktuellen Situation zu begrüßen“, sagte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert.

EVG begrüßt Änderungen bei Elterngeld und Elternzeit

EVG begrüßt Änderungen bei Elterngeld und Elternzeit

Die EVG hat die Änderungen beim Elterngeld und der Elternzeit begrüßt. Am Freitag wurden im Bundesrat umfassende Anpassungen beschlossen. EVG-Vize Martin Burkert sagte: „Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell und steht für eine moderne Familienpolitik. Die aktuellen Anpassungen können für mehr Flexibilität und weniger Bürokratie sorgen.“

Deutlich mehr Tage Anspruch auf „Corona-Kinderkrankengeld“ – EVG begrüßt Erweiterung

Deutlich mehr Tage Anspruch auf „Corona-Kinderkrankengeld“ – EVG begrüßt Erweiterung

Die EVG hat die Erweiterung des sogenannten „Corona-Kinderkrankengeld“ begrüßt. Am Donnerstag hat der Bundesrat einen entsprechenden Beschluss gefasst. „Wir begrüßen diese zusätzlichen Tage Kinderkrankengeld zur Entlastung der Eltern“, sagte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert.

EVG begrüßt Anspruch auf Ganztagsbetreuung und Verlängerung der Pflege-Akuthilfen

EVG begrüßt Anspruch auf Ganztagsbetreuung und Verlängerung der Pflege-Akuthilfen

Der Bundestag hat am Freitag das Ganztagsförderungsgesetz beschlossen. Danach sollen künftig Grundschulkinder der Klasse 1-4 einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung von acht Stunden pro Tag (5 Werktage) erhalten. Zunächst soll dieser ab 2026 für die erste Klasse gelten und dann nach und nach erweitert werden. Der Bundesrat muss das Gesetz noch bestätigen.

Änderungen bei Elterngeld und Elternzeit treten am 01. September in Kraft

Änderungen bei Elterngeld und Elternzeit treten am 01. September in Kraft

Die Änderungen beim Elterngeld und der Elternzeit treten am 01. September in Kraft. Die EVG hatte diese Anpassungen begrüßt, die im Februar vom Bundesrat beschlossen wurden. EVG-Vize Martin Burkert sagte: „Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell und steht für eine moderne Familienpolitik. Die aktuellen Anpassungen können für mehr Flexibilität und weniger Bürokratie sorgen.“