Bundeseisenbahnvermögen (BEV) - Tarifreform abgeschlossen
Die EVG-Tarifkommission hat dem neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten des Bundeseisenbahnvermögens (TV BEV) zugestimmt.
Die EVG-Tarifkommission hat dem neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten des Bundeseisenbahnvermögens (TV BEV) zugestimmt.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat den Entwurf eines Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) sowie einer Rechtsverordnung dazu vorgelegt.
Im Zuge der Bahnreform wurde auch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gegründet – bis heute Garant für das hohe Sicherheitsniveau im Schienenverkehr. Doch auch für das EBA ist in diesen 25 Jahren der Wandel ein steter Begleiter gewesen. Immer wieder musste sich die Behörde neu ausrichten, um sich dem technischen Fortschritt und neuen Aufgaben anzupassen.
Tarifkräfte der Bahn erhalten für die Teilnahme an einer Gesundheitswoche / Präventionswoche (BAHN-BKK-, der KVB- oder der Vital-Kliniken) eine bezahlte Freistellung von drei Tagen.
Auf Grund der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), d.h. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen zu gleichen Teilen den Krankenversicherungsbeitrag, sinken auch die monatlichen KVB-Beiträge ab 1. Januar 2019 für alle KVB-Mitglieder.
Wir blicken nicht (nur) zurück, wir blicken voraus – auf 2019. Auch das kommende Jahr wird gewerkschaftspolitisch einige dicke Brocken bereithalten. So zum Beispiel in der Beamtenpolitik.
Beitragssenkung ab 1.1.2019 - Auf Grund der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sinken auch die monatlichen KVB-Beiträge ab 1. Januar 2019 für alle KVB-Mitglieder. Dabei wurde die Beitragsanpassung aufgrund der im Jahr 2018 erfolgten Besoldungserhöhung bereits eingerechnet. Die neue KVB-Beitragstabelle 2019 wird in Kürze veröffentlicht.
Uns erreichen immer wieder Anfragen bezüglich der Anwendbarkeit des Tarifabschlusses bei der DB AG auf die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten.
Der Vorstand der KVB hat eine Anpassung des Tarifs der KVB zum 01.01.2019 beschlossen. Dabei erfolgt u. a. eine betragsgleiche Übernahme der Höchstbeträge gemäß der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) zu den beihilfefähigen Aufwendungen für Heilmittel (Tarifstelle 5).
Maßnahmen für Beamte, die zur Personalverstärkung beim BAMF tätig sind werden verlängert.