255 Suchergebnisse zu „zuschuss“, #Beamtenpolitik

Änderungen in der Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV)

Der Anspruch auf Erholungsurlaub erhöht sich auf 30 Tage für alle Beamtinnen und Beamte. Bisher lag der Anspruch bei 29 Tagen und für Beamtinnen und Beamte ab 55 bei 30 Tagen. Diese 30 Tage gelten jetzt für alle Beamtinnen und Beamte, die an 5 Tagen in der Woche arbeiten und zwar ab Urlaubsjahr 2014. Außerdem entfällt die Wartezeit von 6 Monaten nach der Einstellung. Der Bund kommt damit seinen Pflichten aus dem europäischen Recht nach.

Bundesinnenminister lehnt Übertragung des „Rentenpakets“ auf Beamtinnen und Beamte ab

Bundesinnenminister lehnt Übertragung des „Rentenpakets“ auf Beamtinnen und Beamte ab

Auf völliges Unverständnis bei EVG und DGB stößt die Entscheidung des Bundesinnenministers, nunmehr das "Rentenpaket" auf die Beamtinnen und Beamte vollumfänglich nicht zu übertragen, also auch nicht die verbesserte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten. Neben unseren Aktivitäten hat auch der DGB mit Nachdruck unser gemeinsames Anliegen der Übertragung des „Rentenpakets“ auf die Beamtinnen und Beamten beim BMI vorgetragen und gefordert.

Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2014/2015: Bezügeerhöhung ab 1.3.2015

Nach dem Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 stiegen die Dienst- und Versorgungsbezüge für Beamtinnen und Beamte im Bund, einschließlich Bahnbereich, zuletzt am 1. März 2014 um 2,8 %, bzw. bei den Besoldungsgruppen mit einer Mindesterhöhung um einen höheren Prozentsatz. Der zweite Erhöhungsschritt um weitere 2,2 % steht nun zum 1. März 2015 an.

Erstattungszeiten KVB

Auf Unverständnis bei den KVB-Mitgliedern und bei der EVG stoßen die jüngst wieder länger gewordenen Erstattungszeiten bei der KVB. Die EVG ist bereits bei der Geschäftsführung der KVB und dem Vorstand der KVB vorstellig geworden.

Schichtzulagen SZ1 – SZ5 werden erhöht

Die neue Deutsche-Bahn-Schichtzulagenerhöhungsverordnung (DBSchichtZulErhV) ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die vormalige Bezeichnung war „Besondere Erschwerniszulagenverordnung-Bahn“. Durch die Verordnung werden die Zulagen SZ1 – SZ 5 rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 10 % erhöht.

Verbesserungen beim Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte geplant

Das Bundesinnenministerium (BMI) plant eine Neufassung der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV). U.a. sollen Änderungen vorgenommen werden, die zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und auch Pflege beitragen. Ebenfalls soll die Möglichkeit, Sonderurlaub für Aus- und Fortbildung zu erhalten, verbessert werden. Nachfolgend die wichtigsten geplanten Änderungen:

Personalratswahlen: Toller Erfolg der EVG

Personalratswahlen: Toller Erfolg der EVG

Die Personalratswahlen 2016 sind abgeschlossen. Die Kandidatinnen und Kandidaten der EVG haben 256 von 333 Mandaten gewonnen. Auf die Freien Listen entfallen 51, auf die GDL 26 Mandate. Die EVG stellt damit in allen Personalratsgremien die Mehrheit! Das ist ein großer Vertrauensbeweis für die EVG und ihre Kandidat/-innen. Dafür sagen wir: Danke! An alle, die uns ihre Stimme gegeben haben. Und Danke auch an alle, die unsere Kandidatinnen und Kandidaten unterstützt haben.

BesPR West: Ralph Squire zum Vorsitzenden gewählt

BesPR West: Ralph Squire zum Vorsitzenden gewählt

Die Mitglieder des Besonderen Personalrats bei der Dienststelle West haben in der konstituierenden Sitzung die Geschäftsführung einstimmig gewählt. Zum Vorsitzenden wurde Ralph Squire, zur stellvertretenden Vorsitzenden wurde Birgit Neumann gewählt. Michael Berheide wurde als weiteres Mitglied in die Geschäftsführung gewählt. Komplettiert wird das EVG-Team durch Iris Steinmann, Michael Welon-Neuer und Markus Gamisch.

Anrechnungsrichtlinie: EVG fordert Erweiterung

Die EVG fordert eine inhaltliche Erweiterung der so genannten Anrechnungsrichtlinie (AnrRl) für zugewiesene Beamtinnen und Beamte im DB-Konzern. Das wurde am Morgen in einem Gespräch mit dem Staatssekretär im Finanzministerium, Werner Gatzner, in Berlin deutlich gemacht. Ziel ist es, nicht nur Zahlungen aufgrund tarifvertraglicher Regelungen an zugewiesene Beamtinnen und Beamten zu ermöglichen, sondern auch auf der Grundlage von Konzern- und/oder Gesamtbetriebsvereinbarungen (KBV / GBV).